21-1962

Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

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Gremium
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25.01.2024
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg Capeletti, Froh, Pelch, Garbers, Woller und Fraktion der CDU

 

 

Mit der Beschlussvorlage Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg (Drs. 21-0921 vom 02.06.2021) wurde der Hauptausschuss ermächtigt, ein Bebauungsplanverfahren für eine Fläche am Dweerlandweg zu verabschieden. Schon einen Monat später, mit der Drucksache 21-0976 vom 15.07.2021, stimmte der Hauptausschuss der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am Dweerlandweg (B-Plan Moorfleet 18) zu.

 

Der Sachverhalt wird durch erste Prüfungen u.a. wie folgt dargestellt:
Die Flächengröße erscheine ausreichend, die Erschließung sei mit geringfügigen Anpassungen geeignet, die Fläche befände sich in der Nähe des bisherigen Schaustellerplatzes, es bestehe eine grundsätzliche städtebauliche und landschaftsplanerische Eignung, es gäbe keine Konflikte mit benachbarten bzw. vorhandenen Nutzungen.

 

Die Eignung und Abgrenzung der Flächen werde vertieft zu betrachten sein. Dabei sei u.a. eine Umweltprüfung, eine Nutzungskonzeption, sowie die Prüfungen der Faktoren Entwässerung, Lärmschutz, Erschließung, Eingrünung, Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durchzuführen.

 

In einem Bericht der BZ vom 24 Oktober 2023 wird vom Sprecher des Bezirksamts u.a. ausgeführt:
r das B-Planverfahren zur bodenrechtlichen Vorbereitung der geplanten Nutzung seien einige Fachgutachten, etwa jahreszeitorientierte Kartierungen für Vögel, Fledermäuse, Berichte zu Biotopen und schützenswerte Arten erforderlich. Wenn die Auswertung der naturschutzfachlichen Gutachten ergeben habe, dass die weitere Planung durchgeführt werden könne, sollen weitere Beauftragungen erarbeitet werden. Bis der B-Plan beschlossen werde, dürfte mindestens noch ein Jahr vergehen.

Da aus unserer Sicht mindestens zwei Behörden (BWI und BUKEA) und das Bezirksamt zuständig sind, soll dieses Auskunftsersuchen dazu dienen festzustellen, was in den knapp 2,5 Jahren geschehen ist und welche Erkenntnisse darüber vorliegen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Welche Stelle ist für die Durchführung bzw. Erstellung der Umweltprüfung zuständig?
  2. Liegt bereits ein Ergebnis der Umweltprüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  3. Welche Stelle ist für die Durchführung bzw. Erstellung der Nutzungskonzeption zuständig?
  4. Liegt bereits ein Ergebnis der Nutzungskonzeption vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  5. Welche Stelle ist zuständig für die Prüfung des Faktors Entwässerung?
  6. Liegt bereits ein Ergebnis der Entwässerungsprüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  7. Welche Stelle ist zuständig für die Prüfung des Faktors Lärmschutz?
  8. Liegt bereits ein Ergebnis der Lärmschutzprüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  9. Welche Stelle ist zuständig für die Prüfung des Faktors Erschließung?
  10. Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  11. Welche Stelle ist zuständig für die Prüfung des Faktors Eingrünung?
  12. Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  13. Welche Stelle ist zuständig für die Prüfung des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft?
  14. Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung vor? Wenn nein, wann wurde der Auftrag dazu erteilt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  15. lt die Wirtschaftsbehörde bzw. die HIE Kontakt zu den Schaustellern um sie über die Entwicklungen in Kenntnis zu setzen? Wenn ja, wie oft und wann letztmalig? Wenn nein, warum nicht?

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

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Anhänge

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