Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg
Auskunftsersuchen
der BAbg Capeletti, Froh, Pelch, Garbers, Woller und Fraktion der CDU
Mit der Beschlussvorlage „Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg“ (Drs. 21-0921 vom 02.06.2021) wurde der Hauptausschuss ermächtigt, ein Bebauungsplanverfahren für eine Fläche am Dweerlandweg zu verabschieden. Schon einen Monat später, mit der Drucksache 21-0976 vom 15.07.2021, stimmte der Hauptausschuss der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am Dweerlandweg (B-Plan Moorfleet 18) zu.
Der Sachverhalt wird durch erste Prüfungen u.a. wie folgt dargestellt:
Die Flächengröße erscheine ausreichend, die Erschließung sei mit geringfügigen Anpassungen geeignet, die Fläche befände sich in der Nähe des bisherigen Schaustellerplatzes, es bestehe eine grundsätzliche städtebauliche und landschaftsplanerische Eignung, es gäbe keine Konflikte mit benachbarten bzw. vorhandenen Nutzungen.
Die Eignung und Abgrenzung der Flächen werde vertieft zu betrachten sein. Dabei sei u.a. eine Umweltprüfung, eine Nutzungskonzeption, sowie die Prüfungen der Faktoren Entwässerung, Lärmschutz, Erschließung, Eingrünung, Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durchzuführen.
In einem Bericht der BZ vom 24 Oktober 2023 wird vom Sprecher des Bezirksamts u.a. ausgeführt:
Für das B-Planverfahren zur bodenrechtlichen Vorbereitung der geplanten Nutzung seien einige Fachgutachten, etwa jahreszeitorientierte Kartierungen für Vögel, Fledermäuse, Berichte zu Biotopen und schützenswerte Arten erforderlich. Wenn die Auswertung der naturschutzfachlichen Gutachten ergeben habe, dass die weitere Planung durchgeführt werden könne, sollen weitere Beauftragungen erarbeitet werden. Bis der B-Plan beschlossen werde, dürfte mindestens noch ein Jahr vergehen.
Da aus unserer Sicht mindestens zwei Behörden (BWI und BUKEA) und das Bezirksamt zuständig sind, soll dieses Auskunftsersuchen dazu dienen festzustellen, was in den knapp 2,5 Jahren geschehen ist und welche Erkenntnisse darüber vorliegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Beschluss:
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