21-1472.03

Wie ist der Sachstand bei der Beschaffung von „Automatischen Externen Defibrillatoren“ für die Sportstätten im Bezirk Bergedorf?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.02.2024
Ö 9.1
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Dietrich, Woller, Zaum und Fraktion der CDU

Nunmehr vier Jahre nach Antragstellung der Fraktion der CDU in der Bezirksver­samm­lung Bergedorf, möglichst alle Sportstätten im Bezirk mit „Automatischen Externen Defibrillatoren“ (AED) auszurüsten, gibt es außer Tätigkeitsbekundungen der Verwal­tungs­stellen keinen nennenswerten Fortschritt.

 

Einer Antwort auf ein Auskunftsersuchen vom Oktober 2022 ist zu entnehmen, dass die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz 2017 und 2018 zwei Ausschreibungen für Automatische Externe Defibrillatoren (AED) aufgrund unzureichender Leistungs­be­schreibungen aufheben musste. Eine weitere Ausschreibung wurde im Jahr 2020 abgebrochen. Im Herbst 2022 sollte eine neue Ausschreibung vorbereitet werden, wofür eine erneute Bedarfserhebung und Leistungsbeschreibung im ersten Halbjahr 2023 durch die Bedarfsträger durchzuführen sei.

 

Aber auch dieser Zeitplan wurde offensichtlich nicht umgesetzt, denn im Ausschuss für Sport und Bildung im Juli 2023 wurde berichtet, dass die Ausschreibung noch nicht wieder gestartet wurde, weil die Bedarfe weiterhin nicht erfasst waren.

 

Vor dem Hintergrund, dass jeder einzelne AED Leben retten kann, ist dieser schleppende Umgang mit der Ausschreibung verantwortungslos.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Zu dem o.g. Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Bergedorf nimmt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) zu Frage

 

1) Ist zwischenzeitlich eine Ausschreibung für AEDs für alle Sportstätten in der FHH, und damit auch in Bergedorf, durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt?

Wenn ja, wann, mit welchen Ergebnissen und wann ist mit der Ausstattung der Sportstätten mit AEDs zu rechnen? (Bitte jede Sportstätte auflisten unter Nennung des möglichen Datums der Aufstellung)

Wenn nein, wie ist der Sachstand und wann ist damit zu rechnen?

wie folgt Stellung:

Die zuständige Zentrale Vergabestelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat im Oktober 2023 einen ersten Entwurf der Leistungsbeschreibung zur Beschaffung von Automatischen Externen Defibrillatoren erhalten.

Am 06. Dezember 2023 erhielt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz eine Zwischennachricht in der die Finalisierung der Leistungsbeschreibung für die 51. Kalenderwoche (18. Dezember 2023 bis 24. Dezember 2023) angekündigt wurde.

Leider ist der Zentralen Vergabestelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz bisher weder eine finale Leistungsbeschreibung, eine Mittelzusicherung noch ein konkreter Beschaffungsantrag durch die Bedarfsstellen zugegangen.

Sobald alle erforderlichen Zuarbeiten durch die Bedarfsstellen vorliegen kann durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz eine Ausschreibung durchgeführt werden. Abhängig vom Auftragswert und der sich daraus resultierenden Vergabeart (national oder EU-weit) kann in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Monaten mit einem Ausschreibungsergebnis gerechnet werden.

Anmerkung Federführer (FF) Sport: Um alle Gerätspezifikationen zusammenzustellen, die auf Sportanlagen benötigt werden, hat sich der FF Sport unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Quellen eingehend mit dem Leistungsverzeichnis befasst. Dieses befindet sich nun in der finalen Abstimmung.

 

Zu Fragen 2 bis 6 nimmt das Bezirksamt Bergedorf wie folgt Stellung:

 

2) Wurde bereits die Bedarfserhebung abgeschlossen?
Wenn nein, wie ist der Sachstand und wann ist damit zu rechnen?

r die Ausschreibung wird von einem Bedarf von einem Defibrillator pro bezirklicher Sportanlage ausgegangen (ca. 150 Stk.). Darüber hinaus ist der FF Sport aktuell in Klärung, ob weitere Bedarfsträger wie das LSP und die GMH Sport in die Bedarfserhebung einbezogen werden können.

 

 

3) Soweit die Ausschreibung abgeschlossen ist, welche Kosten wurden für den Kauf von AEDs für die in Bergedorf vorhandenen Sportstätten ermittelt?

Die Ausschreibung ist noch nicht abgeschlossen. Pro Gerät wird derzeit von einem Einzelpreis bis zu 3.500 € netto ausgegangen.

 

 

4) Für welche Sportstätten in Bergedorf ist eine Ausrüstung mit AED vorgesehen?

  • Neu-Allermöhe-Ost (Henriette-Herz-Ring 143 a)
  • Billtal-Stadion (Daniel-Hinsche-Str. 50)
  • Sander Tannen (Krusestr. 3-5)
  • Wilhelm-Lindemann (Binnenfeldredder 9)
  • Mittlerer Landweg (Mittlerer Landweg 40)
  • Bergedorf-West (Ladenbeker Furtweg)
  • Fritz-Reuter (Schulenbrooksweg 108)
  • Nettelnburg (Katendeich 14)
  • Altengamme (Gammer Weg 49 a)
  • Elversweg (Elversweg 44) (AED bereits vorhanden!)
  • nfhausen (Sporthallenweg 7) (AED bereits vorhanden!)
  • Curslack-Neuengamme (Gramkowweg 5)
  • Spieker (Auf dem Sülzbrack 2) (AED bereits vorhanden!)
  • Ladenbeker Weg (Ladenbeker Weg 13)
  • Wilhelm-Stille bzw. 2000 (Marie-Henning-Weg 2)
  • Felix-Jud-Ring (Felix-Jud-Ring 288)

 

 

5) Wie wird die Anschaffung finanziert?

Eine Klärung der Mittelverfügbarkeit steht noch aus.

 

 

6) Welche Anstrengungen haben die Verwaltungsstellen unternommen, bei Stiftungen und Unternehmungen um (monetäre) Unterstützung zu bitten, um die lebensrettenden Unterstützungssysteme flächendeckend im Bezirk Bergedorf in und auf allen Sportstätten verfügbar zu machen?

Die Verwaltung ist nicht aktiv auf Stiftungen und Unternehmen zugegangen, da eine Einwerbung von Finanzmitteln bei diesen Einrichtungen nicht üblich ist.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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