Wie ernst nimmt der Senat seine Klimaziele?
Letzte Beratung: 27.02.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1
Auskunftsersuchen der BAbg. Wegner, Pelch, Zaum und Fraktion der CDU
Deutschland kann nicht allein das Weltklima retten und Hamburg allein nicht die Klimaziele Deutschlands. Einigkeit besteht aber darin, dass eine Kombination von Konzepten und Einzelmaßnahmen jetzt begonnen werden muss, damit die gesteckten Ziele überhaupt erreicht werden können.
Eine dieser offensichtlichen Einzelmaßnahmen ist die Sanierung der Heizungsanlage im Bergedorfer Rathaus. Anlässlich einer Begehung zur Feststellung der Einsparungspotenziale im energetischen Bereich wurde von den begutachtenden Architekten am 14. November 2019 folgende Feststellung gemacht:
„Die beiden zurzeit eingesetzten Heizkessel von 1992 sind längst in die Jahre gekommen und sollten ausgetauscht werden. Hier liegt zurzeit das einzig erkennbare Einsparungspotenzial in dem Gebäude. Da die beiden Kessel nicht nur das Rathaus, sondern auch noch andere auf dem Grundstück befindliche Gebäude mitbeheizen, wäre eine zusätzliche Einsparung auch für die anderen Gebäude möglich.
Der Austausch der Kessel könnte gegen einen Brennwertspitzenkessel mit Einbau eines BHKW (Blockheizkraftwerkes) erfolgen. Dabei erzeugt das BHKW Strom und die Abwärme könnte über das Jahr hinweg für die Beheizung genutzt werden. Mit Einbau einer Kompressorkältemaschine wäre es möglich, das Gebäude im Sommer über die vorhandenen Heizkörper geringfügig zu kühlen.
Zusätzlich erzeugt das BHKW Strom, der für den Betrieb des Rathauses verwendet werden kann. Dadurch dass das vorhandene und erforderliche Notstromaggregat defekt ist, wäre es möglich über zwei BHKW diese Stromerzeugung sicher zu stellen. Die beiden Aggregate könnten mit Gas betrieben werden.“
Die Sprinkenhof GmbH beantwortet das Auskunftsersuchen vom 11.12.2019 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
„Wir können zu den CO2 Werten keine Aussage treffen. Mit welchen CO2 Werten bei einer neuen Heizungsanlage zu rechnen ist, können wir auch nicht beurteilen. Dafür müsste ein Fachplaner beauftragt werden, der eine Planung der neuen Heizungsanlage erstellt.
Wir haben das Gebäude energetisch bewertet und bereits im Schreiben vom 20.11.2019 mitgeteilt, dass eine Erneuerung der Heizungsanlage nicht vorgesehen ist und notwendige Instandhaltungen je nach Relevanz bei uns eingeplant werden.“
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