Was ist aus dem Beschluss "Barrierefreiheit in der Alten Holstenstraße verbessern!" geworden?
Kleine Anfrage
des BAbg. Emrich und der CDU-Fraktion
Vor dem Marktkauf-Center, am Eingang der Lohbrügger Fußgängerzone, befindet sich ein mit Kopfsteinpflaster versehener Bereich zwischen dem Marktkauf-Center und der Alte Holstenstraße.
Insbesondere in der Mobilität eingeschränkte Personen empfinden diesen Bereich als unangenehm und schwierig zu passieren.
Aus diesem Grund hat die Bezirksversammlung im Oktober 2024 das Bezirksamt in einem einstimmigen Beschluss darum gebeten, eine gute Passierbarkeit (Barrierefreiheit) dieses Bereichs herzustellen (Drs. 22-92). Vorgeschlagen wurde u. a. darüber nachzudenken, ob dies zum Beispiel durch den teilweisen Austausch des bestehenden Kopfsteinpflasters durch ein gut passierbares Pflaster, zumindest für den äußeren Ring, erfolgen könne.
Außerdem wurde gebeten zu prüfen, ob im Rahmen der erforderlichen Umgestaltungen auch Teile des genannten Bereichs, zum Beispiel um die Skulpturengruppe herum, entsiegelt werden könnten.
Offensichtlich wurden die genannten Beschlüsse bisher nicht umgesetzt und der Bezirksversammlung auch nicht berichtet, wie eine Prüfung seitens des Bezirksamts ausgefallen ist.
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Ja, dem Bezirksamt ist der Sachstand bekannt
Entsprechend dem Beschluss wurde mit der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Bergedorf (BAG) und später noch einmal mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg Kontakt aufgenommen und ein Vorschlag der Verbesserung der Barrierefreiheit entwickelt. Der Vorschlag beinhaltet, den äußeren Ring aus Natursteinpflaster durch Betonpflaster zu ersetzten und dabei taktile Leitelemente einzubauen. Dieser Vorschlag wurde dem Künstler unterbreitet. Der Künstler wiederum verbindet eine Umgestaltung rund um die Skulpturengruppe mit dem Ersatz der verloren gegangenen dritten Skulptur.
Der Vorschlag, den äußeren Ring durch Betonsteinpflaster zu ersetzen, unterstützt das Bezirksamt, siehe Antwort zu 2.
Derzeit ermittelt das Bezirksamt die Finanzierungsmöglichkeiten.
Im Bereich des äußeren Rings gibt es eine Sondernutzung für eine Außengastronomie. Diese müsste eingeschränkt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
---
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.