22-0092

Barrierefreiheit in der Alten Holstenstraße verbessern!

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.10.2024
Ö 12.6
Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion

der BAbg Brodbeck, Vlamynck und Fraktion der GRÜNEN

 

 

Vor dem Marktkauf-Center am Eingang der Lohbrügger Fußngerzone befindet sich ein mit Kopfsteinpflaster versehener Bereich, in dessen Zentrum ursprünglich ein aus drei Figuren bestehendes Kunstwerk stand, von denen aktuell nur noch eine übrig ist.

 

Das Kopfsteinpflaster befindet sich auf der gesamten Breite zwischen dem Marktkauf-Center (Alte Holstenstraße 30) und dem gegenüberliegenden denkmalgeschützten Ensemble (Alte Holstenstraße 35). Mobilitätseingeschränkte Menschen berichten uns immer wieder, dass sie mit Rollator oder Rollstuhl Probleme haben, den Bereich sicher und ohne Schmerzen zu durchqueren. Hier muss Abhilfe geschaffen werden.

 

So könnten zum Beispiel ein oder zwei der äeren Ringe des Kopfsteinpflasters entfernt und durch leichter passierbares Pflaster ersetzt werden. Auch wäre es denkbar, wenn auch weniger schön, wenn zumindest an einer Stelle eine gut passierbare Schneise durch das Kopfsteinpflaster eingerichtet werden könnte. Womöglich gibt es auch andere Ideen, wie zum Beispiel ein Kopfsteinpflaster analog zu dem in der Serrahnstraße.

 

Bei der Umsetzung einer Lösung für mehr Barrierefreiheit sollte auch die Wiederherstellung der Skulpturengruppe in Angriff genommen werden. Dabei könnte auch über eine teilweise Entsiegelung der Fläche um das Kunstwerk herum nachgedacht werden.

 

Da sich der genannte Bereich im RISE-Gebiet Bergedorf Zentrum befindet, bietet sich eine Lösungssuche in diesem Zusammenhang an, zumal das die Finanzierung auch erleichtern könnte.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. eine gute Passierbarkeit (Barrierefreiheit) des mit Kopfsteinpflaster versehenen Bereiches zwischen Marktkauf-Center und dem gegenüberliegenden, denkmalgeschützten Ensemble für mobilitätseingeschränkte Menschen herzustellen. Das kann zum Beispiel durch den teilweisen Austausch des bestehenden Kopfsteinpflasters durch gut passierbares Pflaster erfolgen.
  2. gliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in dem genannten Bereich mit der Behindertenarbeitsgemeinschaft Bergedorf (BAG) abzustimmen.
  3. im Rahmen des erforderlichen Umbaus des genannten Bereiches zu prüfen, ob und wie die Skulpturengruppe wieder vervollständigt werden kann.
  4. zu prüfen, ob im Rahmen der erforderlichen Umgestaltungen auch Teile des genannten Bereiches, zum Beispiel um die Skulpturengruppe herum, entsiegelt werden könnten.
  5. bei der Umgestaltung des genannten Bereiches auch die zuständigen Stadtteilbeiräte einzubeziehen.
  6. zu prüfen, wie die Umgestaltung des genannten Bereiches finanziert werden könnte.
  7. dem Stadtentwicklungsausschuss bis Ende des Jahres Bericht zu erstatten.

 

Anhänge

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