21-1665.05

Was hat das Monitoring beim Hotel Waldschloss gebracht?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Ö 4.2
29.02.2024
Ö 7.2
Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Emrich und der CDU-Fraktion

 

Seit über zwanzig Jahren steht das ehemalige Hotel Waldschloss in prominenter Lage leer und verfällt zusehends. Bislang hat sich die Verwaltung darauf beschränkt, wenn überhaupt, die Eigentümer lediglich zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands von Gebäude und Grundstück aufzufordern. Letztlich ist dies oft nur kosmetischer Natur. Dabei gibt es in der Hamburgische Bauordnung wesentlich durchgreifendere Möglich­keiten, wenn Gebäude nicht genutzt werden, bis zur Anordnung der Beseitigung des Gebäudes. Solch eine Ermessens­entscheidung der Verwaltung greift natürlich stark in die Rechte der Eigentümer ein und muss daher als ultima ratio ausreichend vorbereitet werden. Erforderlich ist z.B., den Zustand und Verfall des Gebäudes in regelmäßigen Abständen zu dokumentieren.

 

Mit Beginn des Jahres 2023 wollte das Bezirksamt bezüglich des Hotel Waldschloss daher ein jährliches Monitoring einführen damit der Verfall nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

Die CDU-Fraktion strebt seit Jahren eine Beseitigung dieses Schandflecks an den Toren Hamburgs an und wünscht sich eine positive Entwicklung bzw. Nutzung der Fläche.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wie ist das Monitoring konkret ausgestaltet?

 

Das Bezirksamt führt ein jährliches Monitoring durch, um den Zustand der Anlage in regel­mäßigen Abständen zu dokumentieren. Missständen, wie z.B. Sicherung der Eingangstür gegen das Eindringen von Dritten, Reparatur kaputter Fenster- und Balkontürscheiben, Aufstellen und Instandhaltung eines Bauzaunes inklusive entsprechender Beschilderung, Entfernen von Fassadenschmierereien, wurde in diesem Zusammenhang nachgegangen.

  1. Ist seitens des Bezirksamts eine Anordnung zur Entfernung der Farbschmierereien und der Aufbringung eines neuen Anstrichs erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, eine bauaufsichtliche Anordnung zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände wurde im September 2023 erlassen.

 

  1. Wurden die Farbschmierereien zwischenzeitlich entfernt?

 

Nach der Anordnung erfolgte zeitnah die Mitteilung durch den Eigentümer, dass die angeordneten Maßnahmen, Entfernung der Farbschmierereien und verschließen des Tores im Zaun mittels eines Schlosses, umgesetzt worden sind.

 

  1. Hat das Gebäude einen neuen Anstrich bekommen?

 

Die Farbschmierereien wurden durch Überstreichen entfernt.

 

  1. Wann gab es die letzte Kontrolle des Gebäudes und befand es sich zu diesem Zeitpunkt in einem ordnungsgemäßen Zustand? Wenn nein, welche Mängel lagen weiterhin vor?

 

Die letzte Kontrolle gab es im Oktober 2023. Dabei wurde festgestellt, dass das Tor des Bauzauns geschlossen war und mittels Kette und Zahlenschloss so gesichert wurde, dass ein unbefugtes Öffnen nicht mehr möglich ist. Außerdem waren die Ost- und Südseite des Gebäudes mit einem neuen Farbanstrich versehen worden, sodass hier die Farbschmierereien nicht mehr erkennbar waren. Offene oder kaputte Fenster oder Türen wurden nicht festgestellt.

 

  1. Sind aktuell weitere Mängel bekannt bzw. ist der Verfall weiter fortgeschritten?

 

Dazu liegen dem Bezirksamt aktuell keine Erkenntnisse vor.

 

  1. Wann ist die nächste Kontrolle des Gebäudes geplant?

 

Die nächste Kontrolle ist entsprechend des jährlichen Monitorings für das 4. Quartal 2024 vorgesehen

 

  1. Gab es seit Juli 2023 Kontakt mit dem Eigentümer? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, es gab im September 2023 Kontakt mit dem Eigentümer im Rahmen der Anordnung zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände bzgl. des dauerhaften Schließens des Tores im Bauzaun z.B. durch ein Kettenschloss o.ä. und der Entfernung der Farbschmierereien.

 

  1. Sind dem Bezirksamt Pläne bezüglich einer Nachnutzung oder Neubebauung bekannt? Wenn ja, welche?

 

Aktuell sind dem Bezirksamt keine entsprechenden Pläne bekannt.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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