21-1665

Hotel "Waldschloss" - Ende einer unendlichen Geschichte?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.02.2023
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Emrich, Wegner, Froh und der CDU-Fraktion

 

Das ehemalige Hotel „Waldschloss“ steht jetzt seit ca. 20 Jahren leer, der Zustand ist bereits seit Jahren erbärmlich. Wie jetzt in der Bergedorfer Zeitung zu lesen war, soll die Eigentümerin mit zwei Interessenten in Verkaufsverhandlungen stehen. Die Verhandlungen stünden aber noch am Anfang.

Die Hoffnung, dass sich an dieser Stelle etwas Neues entwickelt, gab es schon des Öfteren. Und auch die Bergedorfer Politik hat schon mehrfach versucht, etwas gegen den schlimmen Zustand zu unternehmen. Offensichtlich bisher ohne Erfolg.

Die Bergedorfer Verwaltung hatte sowohl im Stadtentwicklungsausschuss wie auch in Antworten auf kleine Anfragen dargestellt, dass sie trotz des Missstands keinerlei rechtliche Möglichkeiten sieht, der Beeinträchtigung des Stadtbilds an dieser zentralen Stelle entgegenwirken zu können.

Dieser Aussage scheint § 76 der Hamburgischen Bauordnung entgegen zu stehen, der verschiedene Eingriffsmöglichkeiten der Bauaufsichtsbehörde vorsieht, wenn ein Gebäude nicht mehr den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht oder verwahrlost ist.

Insbesondere kann angeordnet werden, dass verwahrloste oder verunstaltete Bauten oder Teile von ihnen ganz oder teilweise instandgesetzt werden, der Anstrich erneuert oder die Fassade gereinigt wird. Wenn eine Instandsetzung nicht möglich ist, kann die Bauaufsichtsbehörde die Beseitigung der Anlage verlangen. Auch kann im Falle endgültig nicht mehr genutzter Anlagen die Beseitigung verlangt werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wann hat sich das Bezirksamt letztmalig vor Ort über den Zustand des Gebäudes informiert?
  2. Wieso fällt das genannte Gebäude nach Ansicht des Bezirksamts nicht unter den Regelungsberiech des § 76 HBauO?
  3. Wann und weshalb hatte das Bezirksamt letztmalig Kontakt zum Eigentümer des Grundstücks?
  4. Hat das Bezirksamt in den letzten zehn Jahren Anordnungen gegenüber dem Eigentümer erlassen, die das Grundstück oder Gebäude betreffen? Wenn ja, wann und welche?
  5. Die Bauaufsichtsbehörde kann anordnen, dass verwahrloste oder durch Beschriftung und Bemalung verunstaltete Bauanlagen oder Teile von ihnen ganz oder teilweise in Stand gesetzt werden, z.B. dass ihr Anstrich erneuert oder dass die Fassade gereinigt wird. Warum sieht das Bezirksamt beim aktuellen Zustand des Gebäudes keinen Anlass, entsprechende Anordnungen zu erlassen?
  6. Wann ist nach Auffassung des Bezirksamts von einer „endgültig nicht mehr genutzten“ Anlage auszugehen?
  7. Laut Artikel in der Bergedorfer Zeitung sei ein Teil des Gebäudes zurück gebaut worden. Hat das Bezirksamt hierüber Kenntnis? Wenn ja, seit wann und entspricht das Gebäude damit noch der geltenden Baugenehmigung?
  8. Liegen beim Bezirksamt noch Bauanträge o. ä. zu diesem Grundstück bzw. Gebäude vor? Wenn ja, von wann datiert der letzte Bau- bzw. Nutzungsänderungsantrag und welche Maßnahmen waren (im Rahmen dessen, was die Verwaltung öffentlich bekannt geben darf) geplant?

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---