Hotel "Waldschloss" - Ende einer unendlichen Geschichte?
Kleine Anfrage der BAbg. Emrich, Wegner, Froh und der CDU-Fraktion
Das ehemalige Hotel „Waldschloss“ steht jetzt seit ca. 20 Jahren leer, der Zustand ist bereits seit Jahren erbärmlich. Wie jetzt in der Bergedorfer Zeitung zu lesen war, soll die Eigentümerin mit zwei Interessenten in Verkaufsverhandlungen stehen. Die Verhandlungen stünden aber noch am Anfang.
Die Hoffnung, dass sich an dieser Stelle etwas Neues entwickelt, gab es schon des Öfteren. Und auch die Bergedorfer Politik hat schon mehrfach versucht, etwas gegen den schlimmen Zustand zu unternehmen. Offensichtlich bisher ohne Erfolg.
Die Bergedorfer Verwaltung hatte sowohl im Stadtentwicklungsausschuss wie auch in Antworten auf kleine Anfragen dargestellt, dass sie trotz des Missstands keinerlei rechtliche Möglichkeiten sieht, der Beeinträchtigung des Stadtbilds an dieser zentralen Stelle entgegenwirken zu können.
Dieser Aussage scheint § 76 der Hamburgischen Bauordnung entgegen zu stehen, der verschiedene Eingriffsmöglichkeiten der Bauaufsichtsbehörde vorsieht, wenn ein Gebäude nicht mehr den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht oder verwahrlost ist.
Insbesondere kann angeordnet werden, dass verwahrloste oder verunstaltete Bauten oder Teile von ihnen ganz oder teilweise instandgesetzt werden, der Anstrich erneuert oder die Fassade gereinigt wird. Wenn eine Instandsetzung nicht möglich ist, kann die Bauaufsichtsbehörde die Beseitigung der Anlage verlangen. Auch kann im Falle endgültig nicht mehr genutzter Anlagen die Beseitigung verlangt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
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