22-0017

Wahl von Mitgliedern und deren Vertretung für die Kommission für Stadtentwicklung - aktuelle Fassung

Mitteilung

Letzte Beratung: 11.07.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 14.1

Sachverhalt

Mit der Konstituierung der neuen Bezirksversammlungen im Zuge der Wahl der Bezirksversammlungen am 9. Juni 2024 sind aus jeder Bezirksversammlung zwei Mitglieder gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 Bauleitplanfeststellung und zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Bauleitplanfeststellungsgesetz in die Kommission für Stadtentwicklung zu wählen.

Die ehrenamtlichen Mitglieder werden für die Amtsdauer der Bezirksversammlung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz gewählt, müssen aber nicht selbst Mitglied der Bezirksversammlung sein.

Folgende Personen wurden von den Fraktionen benannt:

Fraktion

Mitglied

Vertretung

CDU

Sven Noetzel

SPD

Paul Kleszcz

GRÜNE

Dieter Polkowski

LINKE

Rudolf Walter

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.