22-0017

Wahl von Mitgliedern und deren Vertretung für die Kommission für Stadtentwicklung - aktuelle Fassung

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.07.2024
Ö 14.1
Sachverhalt

 

Mit der Konstituierung der neuen Bezirksversammlungen im Zuge der Wahl der Bezirksversammlungen am 9. Juni 2024 sind aus jeder Bezirksversammlung zwei Mitglieder gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 Bauleitplanfeststellung und zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Bauleitplanfeststellungsgesetz in die Kommission für Stadtentwicklung zu wählen.

 

Die ehrenamtlichen Mitglieder werden für die Amtsdauer der Bezirksversammlung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz gewählt, müssen aber nicht selbst Mitglied der Bezirksversammlung sein.

 

Folgende Personen wurden von den Fraktionen benannt:

 

Fraktion

Mitglied

Vertretung

 

 

 

CDU

Sven Noetzel

 

 

 

 

SPD

Paul Kleszcz

 

 

 

 

GNE

 

Dieter Polkowski

 

 

 

LINKE

 

Rudolf Walter

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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