22-0018

Wahl von Mitgliedern und deren Vertretung für die Kommission für Bodenordnung - aktuelle Fassung

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.07.2024
Ö 14.2
Sachverhalt

 

Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung (KfB-Gesetz) sind je zwei von den Bezirksversammlungen zu wählende Mitglieder in die Kommission zu entsenden. Für jedes zu entsendende Mitglied werden nach § 1 Abs. 6 KfB-Gesetz Vertreterinnen oder Vertreter berufen.

 

Folgende Personen wurden von den Fraktionen benannt:

 

Fraktion

Mitglied

Vertretung

 

 

 

CDU

rg Froh

 

 

 

 

SPD

Petra Petersen-Griem

 

 

 

 

GNE

 

Lenka Brodbeck

 

 

 

LINKE

 

Maria Westberg

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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