22-0018

Wahl von Mitgliedern und deren Vertretung für die Kommission für Bodenordnung - aktuelle Fassung

Mitteilung

Letzte Beratung: 11.07.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 14.2

Sachverhalt

Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung (KfB-Gesetz) sind je zwei von den Bezirksversammlungen zu wählende Mitglieder in die Kommission zu entsenden. Für jedes zu entsendende Mitglied werden nach § 1 Abs. 6 KfB-Gesetz Vertreterinnen oder Vertreter berufen.

Folgende Personen wurden von den Fraktionen benannt:

Fraktion

Mitglied

Vertretung

CDU

rg Froh

SPD

Petra Petersen-Griem

GNE

Lenka Brodbeck

LINKE

Maria Westberg

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

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