Verwendung der Restmittel aus den Rahmenzuweisungen OKJA, FamFö und SAJF im Haushaltsjahr 2027
Letzte Beratung: 13.10.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 11.1
Mit der Drucksache Nr. 22-0932 informierte die Verwaltung den JHA in seiner Augustsitzung über die Restmittel der Rahmenzuweisung Kinder – und Jugendarbeit, Familienförderung und Sozialräumliche Angebote.
Nach Abzug weiterer unterjähriger Kosten, u.a. aus der Drs. 22-0932.01, stehen dem Bezirk noch folgende Restmittel zur Verfügung:
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In den Leistungsbereichen entstehen regelmäßig unterjährig kurzfristige oder nicht vorhersehbare Anforderungen. Um darauf zeitnah und angemessen reagieren zu können, sollen die vorhandenen Restmittel für das Haushaltsjahr 2027 gesichert werden.
Die Mittel ermöglichen es, flexibel auf aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Sozialräumen zu reagieren und zusätzliche pädagogische Angebote und Projekte umzusetzen. Darüber hinaus können bestehende Unterstützungsstrukturen gezielt ergänzt und gestärkt werden.
Die Sicherung der Restmittel trägt somit zu einer kontinuierlichen, flexiblen und an den Lebenslagen der Kinder, Jugendlichen und Familien orientierten Jugendhilfe bei.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt daher, die ausgewiesenen Restmittel in Höhe von insgesamt 111.111,74 Euro für unterjährig entstehende Bedarfe sowie pädagogische Maßnahmen und Projekte im Haushaltsjahr 2027 zweckgebunden vorzusehen und fordert die zuständige Behörde auf, die Mittel entsprechend zur Verfügung zu stellen.
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