Tarifmittel für die Freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung
Mit der Verteilungsdrucksache 2024 zu den Rahmenzuweisungen Kinder und Jugendarbeit (OKJA) und Familienförderung (FamFö), Drs. 21-1888 vom 28.11.23 wurden Mittel für unterjährige Kostensteigerungen der beiden Rahmenzuweisungen i.H.v. insgesamt 114.423 Euro kalkuliert und beschlossen. Diese noch nicht zugewendeten Mittel stehen bislang in 2024 zur Verfügung.
Die Verwaltung hat auf Grundlage des neuen Tarifvertrags (TV-L) eine Abfrage zu den Personalmehrkosten bei den Trägern durchgeführt. Hierbei haben sich für die beiden Leistungsbereiche Personalmehrkosten i.H.v. 111.741,82 Euro ergeben.
Die Verwaltung schlägt vor, die zur Verfügung stehenden Mittel für die Personalmehrkosten zu verwenden. Der Differenzbetrag i.H.v. 2.681,18 Euro soll in einer gesonderten Drucksache zusammen mit unterjährigen Erlösen für Ferienangebote genutzt werden.
Der JHA wird um Beschlussfassung gebeten, die in den RZ OKJA und FamFö zur Verfügung stehenden Mittel von insgesamt 111.741,82 Euro für Personalkostenmehrbedarfe bei den Freien Trägern zu verwenden.
keine