Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.05.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde (Bürgerfragestunde) gem. § 23 GO

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

 

 

Ö 3

Vortrag über die Legalisierung von Cannabis (Referenten: Herr Dr. Kalke (Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung) sowie Vertreter:innen von KODROBS )

Herr Dr. Kalke berichtet über die Legalisierung von Cannabis. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Anschließend beantwortet er Verständnisfragen.

 

Weitere Informationen finden sich auch auf der Website: www.infos-cannabis.de <http://www.infos-cannabis.de>. 

 

Die Vertreter:innen von KODROPS bestätigen, dass der Cannabiskonsum bereits vor der Legalisierung ein großes Thema in der Suchtprävention war und auch weiterhin ist. Sie begrüßen die Legalisierung, da damit das Stigma der Delinquenz wegfällt.

 


Anlagen
Cannabis_JHA_28052024 (1132 KB)

Ö 4

Thema Förderstufen plus Kita 1-3 und die entsprechenden Auswirkungen auf die Kitas in Bergedorf (Referentin: Frau Ellerbrock (Sozialbehörde))

Frau Ellerbrock stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die neue Förderung von Kindertagesstätten (Kita) im Rahmen des Förderprogramms Kita Plus vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Die Anregungen aus dem Ausschuss nimmt sie auf.

Sie verspricht, dass im Laufe des Jahres die Kita-Gutscheine bearbeitet werden, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Förderfähigkeit einer Kita getroffen wird. Ende des Jahres soll eine Auswertung erfolgen und ein Nachrückverfahren eingeleitet werden. Über die Ausgestaltung wird in der Vertragskommission beraten. Sie sagt zu, weitere Informationen zum Nachrückverfahren zu Protokoll zu geben.

Sie betont, dass ein großer Unterschied zwischen den beiden Programmen darin besteht, dass die Sprachförderung nicht nur für Elementarplätze, sondern auch für Krippenplätze gewährt wird, so dass die Kita als Gesamteinheit betrachtet wird.

 

Frau Frieß fragt nach einem Abgleich der Auswahl der Kitas mit den sozialstatistischen Daten. Weiterhin fragt sie, ob es eine Übersicht gibt, wie sich die Förderung im Vergleich zu den bisherigen Förderungen entwickelt hat.

 

Frau Achilles fragt nach der Anzahl der Kitas, die am alten Programm teilgenommen haben und nun am neuen Programm teilnehmen.

 

 

 

 

Protokollnotiz:

Die Sozialbehörde nimmt zu den offenen Fragen aus der Sitzung wie folgt Stellung:

 

 Weitere Informationen zum Nachrückverfahren

Für das zweite Halbjahr 2024 ist ein Nachrückverfahren vorgesehen. Kitas mit einem über 50 Prozent liegenden Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Familiensprache (z.B. am Stichtag 01.03.2024) sollen die Möglichkeit erhalten, 2025 in das Kita-Plus-Programm nachzurücken. Details zum Verfahren werden in der Vertragskommission Kita zwischen den Vertragspartnern im Herbst 2024 abgestimmt.

 Abgleich der Auswahl der Kitas mit den Sozialstatistischen Daten

Während der Erstellung des Konzeptes des neuen Kita-Plus-Programms 2024 wurde geprüft, ob eine Auswahl der Kitas anhand deren Zugehörigkeit zum jeweiligen Sozialstatusindex zielgenauere Ergebnisse liefert als die Auswahl auf Basis der kitaspezifischen Daten der Sozialbehörde.

Der vergleichende Blick auf Abweichungen in der Zuordnung einzelner Kitas zeigte, dass ein Vorgehen auf Basis kitaspezifischer Daten zielgenauer wirkt. Die kita-spezifische Auswertung berücksichtigt die tatsächliche Belegung der Kinder und bildet daher die Herausforderungslage der Kita passgenauer ab. Darüber hinaus basiert das aktuelle Sozialmonitoring der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) überwiegend auf dem Datenstand 31.12.2021. Die Auswahl der Kita-Plus-Kitas auf Grundlage von ProCAB-Daten (Abrechnungssystem der Sozialbehörde) wurde auf Basis jüngerer Daten vom 01.03.2023 durchgeführt. Aus diesen Gründen wurde auf eine Auswahl der Kita-Plus-Kitas auf Basis von Ergebnissen des Sozialmonitorings verzichtet. Insgesamt ist jedoch eine hohe Korrespondenz des Sozialmonitorings mit den Ergebnissen des Kita-Plus-Auswahlverfahren festzustellen.

 Anzahl der Kitas, die an dem alten Programm teilgenommen haben und jetzt an dem neuen Programm teilnehmen

In 2023 erhielten im Rahmen des Kita-Plus-Programms ca. 270 Hamburger Kitas ein Zusatzentgelt zur Finanzierung einer zusätzlichen Personalausstattung im Umfang von 24 Prozent („Kita-Plus24“) im Elementarbereich. Ca. 40 Kitas mit einem Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Familiensprache von mindestens 75 Prozent erhielten ein Zusatzentgelt zur Finanzierung einer zusätzlichen Personalausstattung im Umfang von 30 Prozent („Kita-Plus30“) im Elementarbereich. Rund 60 Kitas, die nicht die Voraussetzungen für Kita-Plus erfüllen, jedoch einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern aus einer Familie mit einer nicht-deutschen Familiensprache betreuen, erhielten ein Zusatzentgelt für eine um acht Prozent erhöhte Personalausstattung im Elementarbereich zur Intensivierung der sprachlichen Bildung und Sprachförderung.

Insgesamt wurden somit ca. 370 Kitas in 2023 gefördert. Zur Verfügung standen jährlich ca. 20 Mio. Euro aus Landesmitteln.

Im neu ausgerichteten Kita-Plus-Programm 2024/2025 wurden die bisherigen Kita-Plus-Mittel und die Mittel für die Intensivierung der sprachlichen Bildung und Sprachförderung zusammengefasst und ergänzt durch weitere ca. 10 Mio. Euro Landesmittel, die das zu Ende 2023 beendete Bundesprogramm Sprach-Kitas kompensiert. Somit stehen ab 2024 jährlich ca. 30 Mio. Euro Landesmittel für das neuausgerichtete Kita-Plus-Programm zur Verfügung.

Die Anzahl der Kitas, die am Kita-Plus-Programm 2024/2025 teilnahmeberechtigt sind, beträgt 444.

 

 Entwicklung der aktuellen im Vergleich zu den bisherigen Förderungen

Mit der Neuausrichtung wurde das Landesprogramms Kita-Plus strukturell und inhaltlich überarbeitet. Ein konkreter Vergleich der bisherigen mit der aktuellen Förderung ist nicht möglich. Beispielsweise beziehen sich die Prozentwerte der einzelnen Kita-Plus-Förderstufen im neuen Programm auf alle Krippen- und Elementarkinder. Im vorherigen Programm bezog sich die Förderung auf die jeweils in einer Kita betreuten Elementarkinder.

 


Anlagen
Jugendhilfeausschuss_Bergedorf_2024-05-28_Kita-Plus_2024 (586 KB)

Ö 5

Vorstellung des ESF-Projekt „AAA OKJA“ zu digitaler Medienkompetenz beim „SPFZ Hamburg“ (Referent:innen: Herr D. Nico Nolden, Frau Holzmann-Feindt, Frau Jana Kussin (Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum))

Herr Dr. Nolden und Frau Holzmann-Feindt stellen das neue Fortbildungsprogramm des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums vor.

 

 


Anlagen
JHA Bergedorf (002) (1163 KB)

Ö 6 - 21-1888.02

Tarifmittel für die Freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung

Ö 7 - 21-2100

Mittelverteilung für Ferienangebote der RZ Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung

Ö 8

Mitteilung der Verwaltung

Herr Danelzig teilt mit, dass die Stelle im Spielhaus Allermöhe nach der Verrentung der Fachkraft neu besetzt wurde.

 

Ö 8.1 - 21-2088

Jahresbericht 2023

Frau Frieß stellt fest, dass im Gegensatz zum Vorjahr die ambulanten Hilfen zur Erziehung gestiegen sind, das Budget dafür aber nicht. Sie fragt nun, ob deshalb weniger Fachleistungsstunden bewilligt werden. Sie bittet um Klärung.

 

Protokollnotiz:

Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind gestiegen von 380 Fällen in 2022 auf 467 Fällen in 2023.Die durchschnittlich in den Hilfen verfügten Fachleistungsstunden sind in etwa gleich geblieben:

 

Durchschnittlich verfügte Fachleitungsstunden pro Fall und Woche in Bergedorf

 

2022

2023

§ 30 amb. (Erziehungsbeistand)

5,82

5,70

§ 31 (sozialpädagogische Fam. Hilfe)

7,67

7,81

Auf diese antragsgebundenen Einzelfallhilfen gem. §§ 27ff im SGB VIII besteht ein Rechtsanspruch für die Sorgeberechtigten. Sie werden in jedem Einzelfall beantragt, geprüft und bedarfsentsprechend vom Jugendamt, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) bewilligt. In gemeinsamer Hilfeplanung mit Sorgeberechtigten, durchführendem Träger und ASD wird die Anzahl der Fachleistungsstunden festgelegt und im Hilfeverlauf ggf. bedarfsgerecht angepasst. Die Mittel für Hilfen zur Erziehung sind nicht budgetiert.

 

Die stationären Einzelfallhilfen sind deutlich kostenintensiver. Da diese etwas im ähnlichen Umfang wie im 2022 bestehen erklärt sich, dass die Gesamtkosten für Hilfen zur Erziehung nicht in dem gleichen Maße gestiegen sind wie die Fallzahlen (ambulante Hilfen) es vermuten hätten lassen.

 

 

Herr Thomsen weist darauf hin, dass wenn man die Zahlen der Angebotsstunden in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) auf Wochen umrechnet, man auf 34 Stunden pro Woche für Angebote in den Einrichtungen kommt. Und dass bei einer Personaldichte von einer bzw. 1,5  bis zwei Stellen pro Einrichtung.

 

Ö 9

Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaften § 78 SGB VIII

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Ö 10

Mitteilung der freien Träger

Frau Neumann berichtet, dass die Häuser gut besucht sind. Zur Zeit stehen die Themen „Wahlen“ und „Demokratie“ im Vordergrund.

 

Ö 11

Verschiedenes

Herr Thomsen berichtet, dass es auf den Bauspielplatz im Bezirk Mitte einen Anschlag aus dem rechten Milieu gegeben hat.

 

Ö 11.1

Verabschiedung

Herr Thomsen und Herr Krönker teilen mit, dass sie nach der Wahl nicht mehr Teil des Ausschusses sein werden. Sie bedanken sich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

 

Herr Thomsen würdigt insbesondere die engagierte Mitwirkung von Herrn Krönker in der Vergangeheit und bedankt sich besonders bei ihm aber auch bei allen anderen Mitgliedern des Ausschuss für die geleistete Arbeit in der Vergangenheit und wünscht den Mitgliedern im nächsten JHA viel Erfolg und eine gute Zusammenarbeit.

Herr Krönker und Herr Thomsen bedanken sich für den Blumengruß und das Präsent der Ausschussmitglieder und laden im Anschluss der Sitzung auf ein Beisammensein im Lavastein ein. 

 

Ö 12

Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 30.04.2024

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.