Mittelverteilung für Ferienangebote der RZ Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung
Für das Jahr 2024 stehen noch nicht zugewendete Mittel aus der Verteilungsdrucksache der Rahmenzuweisungen Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung (Drs. 21-1888) i.H.v. 2.681,18 Euro zur Verfügung. Zusätzlich erwartet die Verwaltung Erlöse aus offenen Forderungen der Verwendungsnachweisprüfungen. Mit Stichtag 15.5.2024 ist davon auszugehen, dass insgesamt 35.408 Euro zur Verfügung stehen werden.
Vorbehaltlich des physischen Geldeingangs aus den Verwendungsnachweisprüfungen wird vorgeschlagen, die zusätzlichen Mittel in Höhe bis maximal 35.408 Euro für die Ferienangebote zur Verfügung zu stellen. Die Freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung sollen somit in die Lage versetzt werden, umfangreiche Ferienangebote für die Kinder- und Jugendlichen bis Jahresende anbieten zu können.
Die Verwaltung wird die Träger auffordern, entsprechende Anträge für Ferienangebote zu stellen.
Eine Auflistung der geförderten Maßnahmen in Abhängigkeit der tatsächlich zur Verfügung gestandenen Mittel wird im nächsten JHA dargelegt.
Beschluss:
Der JHA wird um Beschlussfassung gebeten, die noch nicht zugewendeten Mittel bis zu einer Höhe von 35.408 Euro für Ferienaktionen an die Freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung zu vergeben.
keine