21-1630

Verlust von Parkplätzen in der Bergedorfer Innenstadt - P3

Große Anfrage nach § 24 BezVG

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23.02.2023
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Pelch, Capeletti, Froh, Noetzel, Dietrich und der CDU-Fraktion

 

 

Laut BZ-Artikel vom Oktober 2022 soll das Parkhaus mit ca. 500 Stellplätzen am Hein-Möller-Weg einem Neubau mit ca. 90 Wohnungen weichen. Zudem wird das Objekt im Bergedorfer Wohnungsbauprogramm geführt. Grundsätzlich sind neue Wohnungen im Bereich der Bergedorfer Innenstadt und auch eine Attraktivitätssteigerung des Grundstücks zu begrüßen. Allerdings sind ausreichend Parkplätze notwendig, um die Bergedorfer Innenstadt für den Einzelhandel, die Gastronomie und den Tourismus attraktiv zu halten.

 

Zudem verstärkt sich der Parkdruck durch die Entstehung zahlreicher neuer Mietwohnungen, rund um die Innenstadt, zusätzlich maßgeblich. Bereits jetzt ist zu beobachten, dass rund um die Bergedorfer Innenstadt immer mehr Parkplätze, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, anderen Nutzungen weichen „müssen“.

 

Parlamentarische Initiativen, mit dem Ziel, ein kerngebietsbezogenes Konzept mit dem Fokus auf den „ruhenden Verkehr“ zu entwickeln (CDU Antrag Drs. 21-1415), wurden seitens der Bergedorfer Koalitionsparteien abgelehnt. Aus unserer Sicht bedarf es aber jetzt dringend eines solchen Konzepts, denn gerade wird in mehreren Wettbewerbsverfahren die künftige Bergedorfer City neugestaltet. Wenn sich die Parksituation zukünftig derart stark verändert, müssen jetzt im Rahmen der Neuplanungen Lösungen gefunden und darin berücksichtigt werden, wo der ruhende Verkehr alternativ verbleiben soll.

 

Als Ergänzung zu den Anfragen Drs. 21-1497 (Parkhaus Schloßstraße) und Drs. 21-1530 (ehem. Penndorf Parkhaus) bitten wir daher die Bezirksamtsleiterin um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1. Wann ist der Abriss des Parkhauses Hein-Möller-Weg geplant?

2. Wie viele Parkplätze stehen im jetzigen Parkhaus zur Verfügung?

a. Insgesamt?

b. Öffentlich zugänglich?

c. Fest vermietet?

3. Wie viele Stellplätze davon dienen der Erfüllung erforderlicher Stellplatzbaulasten?

a. Für gewerbliche Nutzungen

b. Für wohnwirtschaftliche Nutzungen

4. Wie viele öffentlich zugängliche Parkplätze sind im Neubau geplant?

5. Wie viele Parkplätze sollen für die Mieter der ca. 90 geplanten Wohnungen entstehen (fest vermietet)?

6. Wie viele Parkplätze werden ggf für eine gewerbliche Nutzung des Erdgeschosses geplant?

7. Wie viele eingetragene Baulasten werden nach den aktuellen Planungen auf dem Areal künftig wieder hergestellt? Wie viele werden an anderer Stelle ersetzt und wo?

8. Wie viele Stellplätze, die per Baulast gesichert waren, sollen gestrichen oder abgelöst werden? Erwägt oder prüft die Verwaltung auf die für das Parkhaus noch eingetragenen Baulasten ganz oder teilweise zu verzichten?

a. Wenn ja, warum, für welche Baulasten?

b. Nach welcher Rechtsgrundlage?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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