Umwidmung Förderfonds / Quartiersfonds
I. Förderfonds Bezirke / Gestaltungsfonds für Maßnahmen mit bezirklichem Bezug
hier: Mittelreduzierung und Ausgleich aus nicht gebundenen Mitteln des Quartiersfonds
Vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung wurden die Fördermittel für die beantragten Projekte auf Basis des Mittelansatzes 2020 bereits vorab beschlossen, um eine zeitnahe Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Tatsächlich stehen dem Bezirk jedoch in 2021 geringere Mittel zur Verfügung:
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Summe |
von Summe konsumtiv |
von Summe investiv |
Vorschuss auf Prämie Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau 2020 / Förderfonds |
184.781,16 € |
110.868,69 € |
73.912,47 € |
Mit Drs. 21-0655.03 hat der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung folgende Projekte beschlossen:
Förderfonds konsumtive Mittel
Betriebs- und Unterhaltungskosten der Sonderbeleuchtung |
10.700,00 € |
Laufender Betrieb der Bergedorf Information im Hasse Turm |
22.998,00 € |
Badewacht im Sommerbad Altengamme |
22.000,00 € |
Babyschlafsäcke für die Mütterberatung |
2.500,00 € |
Theaterpädagogische Angebote |
1.500,00 € |
Stadtmarketing |
50.000,00 € |
Förderfonds investive Mittel
Ersatzbeschaffung eines Containers für die Badewacht am Allermöher See |
12.000,00 € |
Anschaffung einer Tauchausrüstung für die Badewacht am Allermöher See |
10.000,00 € |
Austausch der Holzfenster im Kulturheim Billwerder
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6.000,00 € |
Gestaltung des RISE-Prozess Bergedorf West |
37.000,00 € |
Zum Ausgleich des Defizits schlägt die Verwaltung vor,
• die Badewacht im Sommerbad Altengamme anteilig in Höhe von 11.000,00 € aus ungebundenen Mitteln des Quartiersfonds zu finanzieren,
• die Förderung an die Bürgerbühne Lohbrügge vor dem Hintergrund einer zunächst zu hoch angesetzten Kostenkalkulation und vorhandenen Eigenmitteln von 15.000,00 € auf 3.000,00 € zu reduzieren.
II. Quartiersfonds
hier: Inanspruchnahme optionaler Quartiersfondsmittel
Entgegen ersten Annahmen besteht nach Bürgerschaftsbeschluss erneut die Möglichkeit, die sog. optionalen Quartiersfondsmittel in Anspruch zu nehmen, sofern die Basismittel sowie Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr vollständig und nachweislich zur Projektförderung verwendet wurden. Bei vollständigem Verbrauch besteht somit die Möglichkeit, weitere Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 205.765,00 € zu fördern.
Mit Drs. 21-0654.02 und Drs. 21-0654.03 wurden Projektförderungen in Höhe von insgesamt 974.663,50 € beschlossen, sodass derzeit ungebundene Restmittel in Höhe von 25.336,50 € zur Verfügung stehen. Unter der Voraussetzung, dass der Hauptausschuss dem Vorschlag der Verwaltung folgt, wären nach Umsetzung noch 14.336,50 € ungebundene Basismittel vorhanden.
Zu I:
Der Hauptausschuss beschließt die Umwidmung konsumtiver Förderfondsmittel und Verwendung konsumtiver Quartiersfondsmittel in Höhe von 11.000,00 € zwecks Sicherstellung der Badewacht im Sommerbad Altengamme.
Zu II:
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Keine.