22-0904.01

Umweltgefährdende Altlasten in Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Jobs, Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay und der Fraktion Die Linke

Sorgloser Umgang mit umweltschädlichen Stoffen in der Vergangenheit führ(t)en immer wieder zu Gefährdungen der Umwelt, Mensch und Tier. Die Dioxinfunde in der Boberger Niederung, die Chlor-Kohlenwasserstoffe unter dem derzeitigen Gelände der Körber AG (Hauni) oder aber auch gefährliche Stoffe in den Boden unter manchem (ehemaligen) Standort einer chemischen Reinigung sind Beispiele dieser problematischen Hinterlassenschaften.

Von all den Fundstätten gehen unterschiedliche Gefahren aus. Insbesondere die Gefährdung des Grundwassers ist dabei von Bedeutung.

Seit vielen Jahren werden in Hamburg Flächen untersucht und ggf. saniert. Sind Verursacher*innen bekannt, so können sie zur Begleichung der anfallenden Kosten herangezogen werden.

Ein Altlastenkataster gibt inzwischen im Einzelfall Grundeigentümer*innen Auskunft über bekannte Verunreinigungen im Boden.

Offen bleibt, ob alle diese Altlasten bekannt sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen unter Beteiligung des Bezirksamtes Bergedorf wie folgt:

Vorbemerkung zum Sachverhalt: Bereits seit Anfang der 1980er Jahre werden potenzielle Altlastflächen in Hamburg durch die Bodenschutzbehörde (BUKEA) systematisch im Altlasthinweiskataster erfasst. Es ist davon auszugehen, dass die Erfassung nahezu vollständig vorliegt und alle Altlasten bekannt sind. Seit Anfang der 1990er Jahre besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Altlasthinweiskataster Hamburg zu beantragen.

Vorbemerkung zu den Antworten: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist keine Aussage zu Flächen möglich, die sich nicht vollständig im Eigentum der FHH befinden. Bei Fragen nach der Anzahl insgesamt wird nicht zwischen öffentlichen und privaten Flächen differenziert.

Bestandsaufnahme

  1. Wie viele bekannte Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen gibt es derzeit im Bezirk Bergedorf, wie groß sind die jeweiligen Flächen und wo befinden sie sich?

Im Altlasthinweiskataster sind im Bezirk Bergedorf 43 Altlasten und 67 altlastver­chtige Flächen registriert. Die Flächengrößen variieren zwischen 15 und 796.133 Quadratmetern.

Siehe dazu „Anlage_1 Tabelle Flächengrößen“.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist keine Angabe dazu möglich, wo sich die Flächen befinden.

  1. Wie hat sich die Anzahl dieser Flächen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

In den letzten zehn Jahren sind 4 Altlasten und 8 altlastver­chtige Flächen im Altlasthinweiskataster hinzugekommen.

24 Flächen wurden ins Bodenzustandsverzeichnis überführt. Dies erfolgt bei Flächen, von denen nach derzeitiger Einschätzung für die derzeitige Nutzung keine Gefährdung i.S.d. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) mehr ausgeht.

  1. Welche Stadtteile im Bezirk sind besonders betroffen?

Der Stadtteil Bergedorf ist besonders betroffen.

Risiken für Mensch und Umwelt

  1. Welche Altlastenstandorte werden derzeit als besonders risikobehaftet eingestuft?

Diese Kategorie wird nicht erfasst. Zum Thema Gefährdungen siehe nachfolgende Antworten auf Frage 5 und 6.

  1. Bestehen Gefährdungen für Trinkwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer oder Wasserschutzzonen?

Aktuell sind 29 Grundwasserschadensfälle im Altlasthinweiskataster der FHH im Bezirk Bergedorf gelistet.

Konkrete Gefährdungen für die Trinkwasserversorgung oder Oberflächengewässer lassen sich daraus aktuell nicht ableiten.

r den Grundwasserschaden „Chrysanderstraße“ mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) wird eine Grundwassersanierung im Bereich Lehfeld betrieben. So wird wirksam verhindert, dass Schadstoffe die Trinkwasser-Förderbrunnen der Hamburger Wasserwerke im Wasserschutzgebiet Curslack erreichen.

Weitere Grundwasserschäden befinden sich zum Schutz des Grundwassers in der Sanierung oder in der Überwachung.

r das Oberflächengewässer Grachtenteich und Allermöher Hauptfleet werden weiterhin Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

  1. Gibt es Hinweise auf Gesundheitsrisiken für Anwohner*innen?

Es bestehen aktuell keinerlei Anhaltspunkte auf Gesundheitsrisiken für Anwohner oder Anwohnerinnen.

Sobald solche bestehen, werden Sofortmaßnahmen ergriffen.

Sanierung und Überwachung

  1. Wie viele Altlastenflächen werden aktuell saniert und wie groß sind diese Flächen?

Aktuell werden 8 Altlastenflächen saniert. Diese umfassen insgesamt eine Fläche von 30,09 ha.

  1. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren abgeschlossen?

In den vergangenen fünf Jahren wurden 18 Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen.

Konkrete Benennungen sind aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht möglich (vgl. Vorbemerkung zu den Antworten).

  1. Nach welchen Kriterien werden Standorte für eine Sanierung priorisiert?

Die Priorisierung für eine Sanierung erfolgt aufgrund der Bewertung der von der belasteten Fläche bzw. dem Grundwasserschaden ausgehenden Gefährdung. In diese Gefährdungsbeurteilung fließen u.a. die Exposition, Schadstoffeigenschaften sowie mögliche Gefährdungen bspw. von Trinkwasserfassungen ein.

  1. Wie wird der Erfolg abgeschlossener Sanierungen kontrolliert?

Die Überwachung, Eigenkontrolle und Nachsorge von sanierten Altlasten sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) geregelt und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) konkretisiert. Der Erfolg abgeschlossener Sanierungen wird durch eine Nachsorge und Erfolgskontrolle überprüft. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Sanierungsziele dauerhaft erreicht wurden und keine Gefahr mehr für Mensch, Grundwasser und Umwelt besteht.

Kosten und Finanzierung

  1. Welche Kosten sind der FHH für Altlastenerkundung und -sanierung in den letzten fünf Jahren im Bezirk Bergedorf entstanden?

Es werden keine Kosten bezogen auf die Bezirke erhoben.

  1. In welchen Fällen konnten Verursacher*innen zur Kostentragung herangezogen werden?

Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, kann die zuständige Behörde den nach § 4 Abs. 3, 6 BBodSchG genannten Personen gem. § 9 Abs. 2 S. 1 BBodSchG anordnen, die erforderlichen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen.

Bestätigt sich der Verdacht, kann die zuständige Behörde gem. § 4 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 S. 1 BBodSchG die Sanierung bzw. Sicherung der schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie auch der ggf. dadurch verursachten Verunreinigungen von Gewässern vom Pflichtigen verlangen.

Im Bezirk Bergedorf wurde beispielsweise in einem Fall als Verursacher von Verunreinigungen von Grundwasser- und Oberflächenwasser eine ehemalige Maschinenfabrik ermittelt.

Konkrete Benennungen sind aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht möglich (vgl. Vorbemerkung zu den Antworten).

  1. Welche Fördermittel von Bund oder EU wurden genutzt?

Es wurden keine Fördermittel für Maßnahmen im Bezirk Bergedorf seitens der BUKEA genutzt, da keine diesbezüglichen Förderprogramme zur Verfügung standen.

Die Möglichkeit, bei Durchführung von Maßnahmen Fördermittel zu beantragen, wird von der BUKEA regelmäßig geprüft. Es konnten z.B. Fördermittel für eine Maßnahme auf der Deponie Böverstland in Lurup aus der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums eingeworben werden. Siehe: Reduzierung von Treibhausgasemissionen der Altablagerung Böverstland - hamburg.de

Transparenz und Bürgerinformation

  1. Wie werden Bergedorfer*innen über Altlasten in ihrem Wohnumfeld informiert?

Informationen zu schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten stellen regelmäßig personenbezogene Daten dar. Daneben können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorliegen. Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist eine umfassende Veröffentlichung der Daten aktuell nicht möglich (vgl. Vorbemerkung zu den Antworten).

Die BUKEA veröffentlicht aber auf ihrer Internetseite (Altlasten - hamburg.de und Altlastensanierung - hamburg.de) regelmäßig Informationen zu Sanierungsprojekten (zuletzt zu den Altlastensanierungen Boberger Niederung und Tatenberger Deich). Dort sind auch die durchgeführten öffentlichen Informationsveranstaltungen aufgeführt.

Beispielsweise wurde zur Verunreinigung der Oberflächengewässer Grachtenteich und Allermöher Hauptfleet die Nachbarschaft und der Angelverein im November 2019 bei einer Sitzung des Stadtteilbeirats Neuallermöhe durch Referentinnen der Umweltbehörde informiert.

Bei im Zuge von Sanierungen notwendigen Baumaßnahmen werden darüber hinaus Infoblätter an die betroffene Nachbarschaft verteilt.

  1. Welche Informationen sind öffentlich zugänglich und welche nicht?

Öffentlich zugänglich sind nur die Informationen, die nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht wurden.

rgerinnen und Bürger können nach Maßgabe des Hamburgischen Umweltinformationsgesetzes Informationen über Altlasten in ihrem Umfeld erhalten. Hierfür können sie Auszüge aus dem Altlasthinweiskataster beantragen. Für eine Datenherausgabe ist ein Nachweis der Verfügungsberechtigung (z.B. Eigentumsnachweis oder Vollmacht) nötig.

Siehe auch die Antwort auf vorstehende Frage 14.

  1. Wie viele Bürger*innenanfragen oder Beschwerden zu Altlasten gingen in den letzten fünf Jahren ein?

In den letzten fünf Jahren gingen zu Flächen im Bezirk Bergedorf bei der BUKEA insgesamt 1.370 Anfragen an das Altlasthinweiskataster ein. Die Anzahl der allgemeinen Bürger*innenanfragen wird nicht statistisch erfasst.

Im Bezirksamt Bergedorf gehen regelmäßig Beschwerden im Zusammenhang mit Altlasten ein. Eine statistische Erfassung dazu gibt es ebenfalls nicht.

Bau- und Stadtentwicklung

  1. Welche Auswirkungen haben Altlasten auf geplante Wohnungsbau- oder Gewerbeprojekte im Bezirk?

Altlastenverdachtsflächen, Altlasten, Projektflächen, Flächen im Bodenzustandsverzeichnis sowie Flächen der Hamburger Bearbeitungsliste sind in Bergedorf in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung so unterschiedlich und vielfältig, dass eine pauschale Beantwortung nicht möglich ist.

  1. Bei welchen größeren Entwicklungsgebieten im Bezirk mussten aufgrund von Altlasten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden?

Eine Übersicht über durchgeführte Maßnahmen bei Entwicklungsgebieten im Bezirk wird nicht vorgehalten.

Im Rahmen jedes Bebauungsplanverfahrens werden Boden- und Altlastenbelange geprüft und durch die Behörde eine Stellungnahme verfasst.

Wenn Gewerbe- und Industriegrundstücke zur Wohnungsbaugebieten entwickelt werden, wird überprüft, ob Maßnahmen aufgrund von Altlasten ergriffen werden müssen. Dies war beispielsweise auf einigen Flächen entlang des Schleusengrabens der Fall.

  1. Wie wird sichergestellt, dass belastete Flächen vor einer Neubebauung ausreichend untersucht werden?

Das Bezirksamt und ggf. die BUKEA werden als Träger öffentlicher Belange an allen Bebauungsplanverfahren beteiligt. Häufig sind Untersuchungen von Altlasten erforderlich, die die Kontaminationssituation bewerten, eine Gefährdungsabschätzung ableiten sowiegliche Nutzungsbeschränkungen und Sanierungserfordernisse definieren.

Zukunft und Strategie

  1. Welche langfristige Strategie verfolgt die Stadt zur Reduzierung von Altlastenrisiken?

Die systematische Untersuchung und Sanierung von Altlasten wird in Hamburg seit Anfang der 1980er Jahre betrieben. Grundlage für die Bearbeitung ist das Altlasthinweiskataster, in dem sämtliche Informationen zu Altlasten und schädlichen Bodenverunreinigungen abgelegt sind.

Dem Entstehen neuer Altlasten wird durch die Beschränkung von toxikologisch relevanten Umweltchemikalien sowie Minimierung der Emission von Schadstoffen durch moderne Anlagen und Entsorgungspraktiken begegnet.

  1. Reichen die personellen und finanziellen Ressourcen der Umweltbehörde aus?

Seit Beginn der Erfassung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen werden seitens der Bürgerschaft personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt.

  1. Welche neuen Herausforderungen ergeben sich durch Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Schwermetalle oder andere schwer abbaubare Schadstoffe?

Den Herausforderungen durch Schadstoffbelastungen in Boden, Bodenluft, Sicker- und Grundwasser begegnen die Bodenschutzdienststellen beständig durch konsequente Bearbeitung bodenschutzrechtlicher Belange. Dabei ergeben sich durch neue Erkenntnisse zu Schadstoffen (z.B. PFAS), neue/geänderte Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte sowie sonstige Änderungen in den rechtlichen Grundlagen laufend neue Anforderungen. Diese führen regelmäßig u.a. zur Überprüfung bestehender Einstufungen von Flächen im Altlasthinweiskataster, im Bedarfsfall zu weiteren Recherchen und Untersuchungen (mit erweitertem Parameterumfang), ggf. zu Sanierungen sowie in Einzelfällen auch zu einer Aufnahme weiterer Flächen mit Anhaltspunkten für eine schädliche Bodenveränderung/Altlast in das Altlasthinweiskataster. Für neue Schadstoffgruppen wie z.B. PFAS sind darüber hinaus (länderübergreifende) Grundlagenarbeiten zur Gefahreneinschätzung für Umwelt und Gesundheit notwendig, an denen sich die BUKEA beteiligt.

Petitum/Beschluss

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Tabelle Flächengrößen

Lokalisation Beta
Chrysanderstraße Lehfeld Tatenberger Deich

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