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Informationen über Altlasten II Kleine Anfrage Nr. 57/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Bezug nehmend auf die Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 53/2017 frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

Vorbemerkung:

Die Zuständigkeiten für den Bodenschutz teilen sich in Hamburg die Berde für Umwelt und Energie (BUE) und die Bezirksämter.

Gemäß der Anordnung des Senats zur Durchführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 23.06.1999 gilt dieses unter anderem, wenn Erkenntnisse über eine Gefährdung oder Schädigung des Grundwassers vorliegen oder es sich um eine Verdachtsfläche, altlastverdächtige Fläche oder schädliche Bodenveränderung mit einer Fläche von mehr als 1 ha handelt.


1. Haben Mitarbeiter des Bezirksamtes keinen Zugriff auf das Fachinformation Altlasten?

    Wenn nein, aus welchem Grunde nicht und wie können Mitarbeiter des Bezirksamtes    

    z.B. Bauanträge ohne solche Informationen bearbeiten?

                Wenn ja, welche Hinweise auf Altlasten  sind in dem Fachinformationssystem

                Altlasten für die Fläche Winterhude 23 sowie die angrenzenden Flurstücke enthalten?
 

Ja, Mitarbeiter des Bezirksamtes haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Zugriff auf das Fachinformationssystem Altlasten.

Das Plangebiet Winterhude 23 liegt vollständig auf der in der Antwort auf die Anfrage 20/2009 benannten, altlastverdächtigen Fläche 6638-022/00.

Zuständig für die Bearbeitung der Fläche ist die BUE.

Außerdem tangieren großflächige Grundwasserverunreinigungen das Plangebiet, für die Bearbeitung von Grundwasserschäden ist die zuständige Behörde ebenfalls die BUE.

 

2. Auf welcher Rechtsbasis hat der Herr Bezirksamtsleiter bei der Beantwortung der

              gleichlautenden Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulrike Sparr im Jahre 2009 (Kleine

              Anfrage 20/2009) sehr wohl Auskunft bzgl. der Eintragungen im

              Altlastenhinweiskataster geben können und auch öffentlich gegeben?
 

Zum damaligen Zeitpunkt konnte das Bezirksamt davon ausgehen, dass der vorhabenbezogene B-Plan Winterhude 23 zeitnah weitergeführt würde. Die in der Antwort dargestellten Informationen entsprachen dem damaligen Erkenntnisstand und wären als Bestandteil der Begründung veröffentlicht worden.

Ziel der Antwort war somit, alle relevanten Informationen im Planverfahren möglichst frühzeitig darzustellen. Im Rahmen der nun erfolgten Weiterführung des B-Plans Winterhude 23 wird eine Aktualisierung der Informationen erfolgen.

 

3. Was ist der Grund, dass der Herr Bezirksamtsleiter gleiche Fragen von

    Bezirksabgeordneten so gänzlich unterschiedlich beantwortet?

 

Siehe  Antwort zu 2. Im Übrigen wird das Fachinformationssystem Altlasten von verschiedenen Dienststellen kontinuierlich mit neuen Informationen gefüllt, Koordination und Betreuung des Fachinformationssystem liegen jedoch in der Zuständigkeit der BUE.

Ziel des Verweises auf die BUE war es, eine vollständige Information aus einer Hand sicherzustellen.


4. Wie lautet das Ergebnis der in der Kleinen Anfrage 20/2009 ausgeführten "weiteren

               Untersuchungen" und wann wurden diese den politischen Gremien der

                Bezirksversammlung zur Kenntnis gegeben?

 

Diese Information bezog sich auf die, in der Antwort auf die Anfrage 20/2009 benannte altlastverdächtige Fläche 6638-022/00. Für die Realisierung der zum damaligen Zeitpunkt geplanten Bebauung wären weitere Erkundungsmaßnahmen erforderlich gewesen, ob diese zwischenzeitlich erfolgt sind, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

Die Fläche 6638-022/00 befindet sich in der Zuständigkeit der BUE, gegebenenfalls liegen dort weitere Erkenntnisse vor.

 

5. Wie lauten die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/2009 dem

                Bezirksamt vorliegenden verschiedenen Hinweise auf Altlasten oder schädliche

               Bodenverunreinigungen und seit wann liegen diese Hinweise dem Bezirksamt nicht

                mehr vor?

 

Die dem Bezirksamt zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden relevanten Hinweise wurden in der Antwort dargestellt.



 

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