Um-/Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss (JHA)
Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB VII) bestehen die stimmberechtigten Mitglieder zu dreifünftel aus den Mitgliedern der Bezirksversammlung. Diese sind zu wählen.
Die Linke-Fraktion schlägt vor, als stellvertretendes Mitglied
Frau Christin Feiler (Daniela Ahrens-Bötel)
zu wählen.
Die Bezirksversammlung wählt Frau Feiler als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
keine