21-0595

Überquerung der Vierlandenstraße

Antrag

Letzte Beratung: 29.10.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.13

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Die Alten Holstenstraße ist zwischen dem Kreisel Weidenbaumsweg /Alte Holstenstraße / Ernst-Mantius-Straße und Vierlandenstraße eine Fußgängerzone, welche ganztägig für den Radverkehr freigegeben ist. Sie stellt eine vielbefahrene Verbindung für den Radverkehr dar. In Höhe der Kirche St. Petri und Pauli trifft diese auf die Vierlandenstraße. Für den Fußverkehr gibt es dort einen Zebrastreifen. Bei dem Zebrastreifen haben die Fußgänger*innen Vorfahrt vor dem Kfz-Verkehr. Fahrradfahrer*innen, welche den Radweg der Vierlandenstraße nutzen und in die Alte-Holstenstraße wollen, müssen dem Kfz-Verkehr Vorfahrt gewähren. Dies führt an dieser Stelle zu Unklarheiten, sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für Fahrradfahrer*innen. Fahrradfahrer*innen, welche aus der Alten-Holstenstraße kommen, müssen an dieser Stelle auf der Vierlandenstraße weiterfahren. Dieses Einfahren auf die Vierlandenstraße ist durch das Kopfsteinpflaster sehr unangenehm. Viele Fahrradfahrer*innen nutzen daher und durch die nicht vorhandene Markierung fälschlicher Weise den gegenüberliegenden Radweg.

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass dem Radverkehr, welcher vom Radweg der Vierlandenstraße kommt, an dieser Stelle Vorfahrt gegenüber dem Kfz-Verkehr gewährt wird.
  2. Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass für den Radverkehr, welcher aus der Alten-Holstenstraße kommt, eine gut markierte und mit fahrradfreundlichen Belag hergerichtet Einfädelung auf die Vierlandenstraße gebaut wird.
  3. Der Bezirksamtsleiter berichtet der Bezirksversammlung bis Ende Januar 2021 über die Ergebnisse seiner Bemühungen.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße Ernst-Mantius-Straße Vierlandenstraße

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