20-2048.01

Überfahrtsrechte am neuen Körber Haus

Antwort

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27.06.2019
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Bauer, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Die Überfahrtsrechte zum neuen Körber-Haus scheinen nicht geregelt zu sein.

 

Wir fragen daher das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es einen Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft, welcher eine Baulasteintragung im Grundbuch ermöglicht? Wenn nein: Warum nicht?

 

Nein, hierfür besteht kein Erfordernis.

 

 

  1. Ist die Eintragung einer Baulast erfolgt oder wann soll diese im Grundbuch eingetragen werden?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

 

  1. Soll es ein Überfahrtsrecht nur für LKW zur Anlieferung geben oder auch ein Überfahrts-recht für Taxen und Privatfahrzeuge, um Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung bis direkt an das Haus fahren zu können? Wenn nein: Warum nicht?

 

Ja.

 

 

 

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass die Tiefgarage eine maximale Höhe von 1,9 m hat, so dass viele Fahrzeuge, mit denen Menschen mit Bewegungsbeeinträchtigungen gefahren wer den, hier nicht hineinfahren können?

 

Ja.

 

 

  1. Ist es üblich, eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn die Zufahrt zum Gebäude noch nicht durch einen Vertrag geregelt ist und die Eintragung einer Baulast im Grundbuch vorab vor Erteilung der Baugenehmigung erfolgt ist? Wenn ja: Bitte mit Begründung aus-führen.

 

Baugenehmigungen werden erteilt, wenn Grundstücke eine Belegenheit zu öffentlichen Verkehrswegen haben. Dies erfolgt auch in diesem Fall.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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