Überfahrtsrechte am neuen Körber Haus
Letzte Beratung: 27.06.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.3
Kleine Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Bauer, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE
Die Überfahrtsrechte zum neuen Körber-Haus scheinen nicht geregelt zu sein.
Wir fragen daher das Bezirksamt:
Nein, hierfür besteht kein Erfordernis.
Siehe Antwort zu 1.
Ja.
Ja.
Baugenehmigungen werden erteilt, wenn Grundstücke eine Belegenheit zu öffentlichen Verkehrswegen haben. Dies erfolgt auch in diesem Fall.
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Keine Orte erkannt.
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