Kleine Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Bauer, Jobs, Winkler – Fraktion DIE LINKE
Die Überfahrtsrechte zum neuen Körber-Haus scheinen nicht geregelt zu sein.
Wir fragen daher das Bezirksamt:
- Gibt es einen Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft, welcher eine Baulasteintragung im Grundbuch ermöglicht? Wenn nein: Warum nicht?
- Ist die Eintragung einer Baulast erfolgt oder wann soll diese im Grundbuch eingetragen werden?
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Soll es ein Überfahrtsrecht nur für LKW zur Anlieferung geben oder auch ein Überfahrtsrecht für Taxen und Privatfahrzeuge, um Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung bis direkt an das Haus fahren zu können? Wenn nein: Warum nicht?
- Ist dem Bezirksamt bewusst, dass die Tiefgarage eine maximale Höhe von 1,9 m hat, so dass viele Fahrzeuge, mit denen Menschen mit Bewegungsbeeinträchtigungen gefahren werden, hier nicht hineinfahren können?
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Ist es üblich, eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn die Zufahrt zum Gebäude noch nicht durch einen Vertrag geregelt ist und die Eintragung einer Baulast im Grundbuch vorab vor Erteilung der Baugenehmigung erfolgt ist? Wenn ja: Bitte mit Begründung ausführen.