22-0849.03

Stellungnahme zur geplanten Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg

Stellungnahme

Letzte Beratung: 25.08.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 6.2

Sachverhalt

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zur o.g. Anfrage wie folgt Stellung:

  1. Ist eine Teilausschreibung nur für den Bereich der Kindertagesstätten möglich?
  2. Bitte erläutern und juristischen und fachlichen Abwägungen und legen diese dar.

Aus zuwendungsrechtlichen Gründen ist für die Erweiterung der derzeitigen Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe zu einer gemeinsamen Ombudsstelle für Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung ein neues Interessenbekundungsverfahren (IBV) erforderlich, da sich der Förderzweck wesentlich erweitert und so die Gleichbehandlung aller Träger gewährleistet wird. Das Verfahren wird transparent durchgeführt. Die weitere Ausgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern und unter Berücksichtigung bewährter Abläufe.

Durch die enge Verknüpfung der Bereiche Erziehungshilfe und des Bereichs Kindertagesbetreuung wird eine fachlich übergreifende Ombudsstelle geschaffen. Dadurch werden auch gemeinsame Strukturen geschaffen, z. B. durch die Nutzung von Räumlichkeiten, Geschäftszimmer und Personal. Die derzeitigen Planungen gehen von einem lückenlosen Beratungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger aus. Sowohl mit dem aktuellen Träger als auch mit den Bezirksämtern fand eine enge Abstimmung vor der Neuausschreibung statt, um wichtige Grundsätze und funktionierende Verfahren auch weiterhin verfügbar zu machen.

Die BSFB hat bereits in den Drucksachen 23/4375 und 23/4588 ausführlich zu dem Vorgang Stellung genommen. Im Übrigen sind die weiteren Planungen noch nicht abgeschlossen und die BSFB sieht von weiteren Ausführungen zu dieser hamburgweiten Thematik im Rahmen einer bezirklichen Anfrage ab.

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis.

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