Standort für eine neue Grundschule in Bergedorf
Drs. 21-0810
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0810, nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Nach Auskunft der Behörde für Schule und Berufsbildung besteht unverändert die Absicht, auf dem Grundstück eine Schule errichten zu wollen. Das Landesamt für Immobilien und Grundvermögen und der Investor befinden sich im Austausch darüber, ob der notwendige Ankauf des Grundstücks durch die Stadt realisierbar ist.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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