21-0810.02

Standort für eine neue Grundschule in Bergedorf

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26.08.2021
Sachverhalt

 

Drs. 21-0810

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich für die Entwicklung und Realisierung einer Grundschule in unmittelbarer Nähe der Wohnquartiere Schilfpark, Glasbläserhöfe, Weidensteg und Stuhlrohrquartier auf dem ehemaligen Dello-Grundstück, unter Verzicht auf Wohnungsbau an dieser Stelle, aus.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich in diesem Sinne bei der Schulbehörde und Schulbau Hamburg für die zeitnahe Prüfung und Entwicklung einer Grundschule an diesem Standort, unter Verzicht auf Wohnungsbau an dieser Stelle, einzusetzen.
  3. Der Bezirksamtsleiter berichtet der Bezirksversammlung zeitnah über die Ergebnisse seiner Bemühungen.

 

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0810, nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Nach Auskunft der Behörde für Schule und Berufsbildung besteht unverändert die Absicht, auf dem Grundstück eine Schule errichten zu wollen. Das Landesamt für Immobilien und Grundvermögen und der Investor befinden sich im Austausch darüber, ob der notwendige Ankauf des Grundstücks durch die Stadt realisierbar ist.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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