21-0810

Standort für eine neue Grundschule in Bergedorf

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.03.2021
Ö 11.7
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Petersen-Griem, Jarchow, Al-Keilani und SPD-Fraktion

Schindler, Rüssau, Krönker und Grüne-Fraktion

Jacobsen, Meyns und FDP-Fraktion

 

Bergedorf ist ein stark wachsender Bezirk und insbesondere für junge Familien mit Kindern sehr attraktiv. Bergedorf verzeichnet ein jährlich steigendes Bevölkerungswachstum und so entstehen zahlreiche neue Wohnungen und Wohnquartiere in Bergedorf. Und die Nachfrage nach innerstädtischem Wohnraum hält weiter an. Folgerichtig sieht der Schulentwicklungsplan 2019 für das Kerngebiet den Ausbau der Schulraumversorgung in Bergedorf vor. Aufgrund der Bauentwicklung am Schleusengraben und im Stuhlrohrquartier oder Schilfpark werden hier die Schülerzahlen im Laufe der nächsten Jahre weiter ansteigen. Es ist daher unbedingt sicher zu stellen, dass bedarfsgerecht Grundschulplätze in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. Es gilt der Grundsatz: Kurze Beine – kurze Wege. In der unmittelbaren Umgebung gibt es neben einer privaten christlichen Schule nur die Grundschule Nettelnburg, die in den vergangenen Jahren ausgebaut und nach Fertigstellung der Erweiterungsmaßnahme fünfzügig ist. Es besteht mithin Bedarf nach einer weiteren Grundschule, die dem vorangestellten Grundsatz gerecht wird. Das ehemalige Dello-Grundstück erfüllt grundsätzlich die notwendigen Voraussetzungen für eine wohnortnahe Grundschule in diesem Gebiet.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich für die Entwicklung und Realisierung einer Grundschule in unmittelbarer Nähe der Wohnquartiere Schilfpark, Glasbläserhöfe, Weidensteg und Stuhlrohrquartier auf dem ehemaligen Dello-Grundstück, unter Verzicht auf Wohnungsbau an dieser Stelle, aus.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich in diesem Sinne bei der Schulbehörde und Schulbau Hamburg für die zeitnahe Prüfung und Entwicklung einer Grundschule an diesem Standort, unter Verzicht auf Wohnungsbau an dieser Stelle, einzusetzen.
  3. Der Bezirksamtsleiter berichtet der Bezirksversammlung zeitnah über die Ergebnisse seiner Bemühungen.

 

 

Anhänge

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