Sondermittel nach § 16 (3) BezVG im Haushaltsjahr 2021 Hier: Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien 2021
Das Bezirksamt möchte aufgrund der positiven Erfahrungen und Reaktionen der vergangenen Jahre auch 2021 wieder Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien organisieren.
Mit den Vorbereitungen für die Aktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien muss rechtzeitig begonnen werden.
Voraussetzung für das Eingehen von finanziellen Verpflichtungen ist die vorherige Bewilligung von Mitteln. Das Bezirksamt geht von folgendem Bedarf aus:
- Frühjahrsferien (01.03. – 12.03.2021): 1.500 EUR
- Sommerferien (24.06. – 04.08.2021): 2.500 EUR
Gesamt: 4.000 EUR
Der Hauptausschuss möge stellvertretend für die Bezirksversammlung der Verwendung der Sondermittel 2021 in dem vorgesehenen Umfang zustimmen unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2021 beschlossen wird und die Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen.
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