21-1820

Sondermittel nach § 16 (3) BezVG im Haushaltsjahr 2024 hier: Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien 2024

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.08.2023
Ö 11.3
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt möchte aufgrund der positiven Erfahrungen und Reaktionen der vergangenen Jahre auch 2024 wieder Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien organisieren.

 

Mit den Vorbereitungen für die Aktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien muss rechtzeitig begonnen werden.

 

Voraussetzung für das Eingehen von finanziellen Verpflichtungen ist die vorherige Bewilligung von Mitteln. Das Bezirksamt geht von folgendem Bedarf aus:

 

 

- Frühjahrsferien (18.03. 28.03.2024): 1.500 EUR

- Sommerferien (18.07. 28.08.2024): 2.500 EUR

 

Gesamt: 4.000 EUR

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung möge der Verwendung der Sondermittel 2024 in dem vorgesehenen Umfang zustimmen unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2024 beschlossen wird und die Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen.

 

Anhänge

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