Sondermittel nach § 16 (3) BezVG im Haushaltsjahr 2024 hier: Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien 2024
Das Bezirksamt möchte aufgrund der positiven Erfahrungen und Reaktionen der vergangenen Jahre auch 2024 wieder Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien organisieren.
Mit den Vorbereitungen für die Aktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien muss rechtzeitig begonnen werden.
Voraussetzung für das Eingehen von finanziellen Verpflichtungen ist die vorherige Bewilligung von Mitteln. Das Bezirksamt geht von folgendem Bedarf aus:
- Frühjahrsferien (18.03. – 28.03.2024): 1.500 EUR
- Sommerferien (18.07. – 28.08.2024): 2.500 EUR
Gesamt: 4.000 EUR
Beschluss:
Die Bezirksversammlung möge der Verwendung der Sondermittel 2024 in dem vorgesehenen Umfang zustimmen unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2024 beschlossen wird und die Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen.
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