21-0189

Sondermittel nach § 16 (3) BezVG im Haushaltsjahr 2020 Hier: Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien 2020

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.11.2019
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt möchte aufgrund der positiven Erfahrungen und Reaktionen der vergangenen Jahre auch 2020 wieder Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien organisieren.

 

Mit den Vorbereitungen für die Aktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien muss rechtzeitig begonnen werden.

 

Voraussetzung für das Eingehen von finanziellen Verpflichtungen ist die vorherige Bewilligung von Mitteln. Das Bezirksamt geht von folgendem Bedarf aus:

 

 

- Frühjahrsferien (02.03. – 13.03.2020): 1.500 EUR

- Sommerferien (25.06. – 05.08.2020): 2.500 EUR

 

Gesamt: 4.000 EUR

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge der Verwendung der Sondermittel 2020 in dem vorgesehenen Umfang zustimmen unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2020 beschlossen wird und die Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen.

 

Anhänge

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