Situation am Allermöher See und Auswirkungen des zunehmenden Nutzungsdrucks
Große Anfrage
der BAbg. Bendt-Soetedjo, Detmer, Potthast und Fraktion der GRÜNEN
Der Allermöher See stellt ein wichtiges Naherholungsgebiet im Bezirk Bergedorf dar und zeichnet sich durch eine hohe Aufenthaltsqualität aus. Rasenflächen, naturnahe Uferzonen, schattenspendende Bäume und Rückzugsorte für Tiere machen ihn sowohl für Erholungssuchende als auch für die Natur besonders wertvoll. In den vergangenen Jahren ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Nutzung zu beobachten, der zu einer zunehmenden Belastung sowohl für die Natur als auch für die Anwohnenden in Neuallermöhe geführt hat.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den in der Bezirksversammlung am 26.06.2025 beschlossenen Antrag von CDU und SPD zur Erweiterung der Freizeitflächen am Allermöher See (Drucksache 22-0411) ergeben sich für die GRÜNE Fraktion folgende Fragen an das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Die Flächen rund um den Allermöher See sind als öffentlichen Grünanlage ausgewiesen. Bei den Ufern des Sees handelt es sich um geschützte Biotope im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG (naturnahe Stillgewässer). Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, verboten. Ausnahmeanträge werden von der BUKEA bearbeitet.
Für die Müllentsorgung in öffentlichen Grünanlagen ist die Stadtreinigung zuständig.
Dies vorab beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:
a) Lärmbelästigung
b) Verschmutzung
c) Geruchsbelästigung?
Bei MR wird keine Statistik über Beschwerden geführt. Eventuell kann die Stadtreinigung oder das PK dazu noch etwas liefern. Aktuell liegt eine Beschwerde vor, die in die Kategorie a) und b) fällt. Bei VS gab es 2020 eine Beschwerde über die Nichteinhaltung von Corona-Abstandsregeln, kaputtes Schilf sowie durch Flaschenetiketten, Kronkorken, Grillkohle, Verpackungen und durch Zigarettenkippen verschmutzte Rasenflächen.
Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
a) nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll,
b) auf dem Rasen abgestellte Grills,
c) unsachgemäß entsorgte Grillkohle?
Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Bei MR wird keine Statistik geführt. Solange keine Schäden an der Grünanlage entstehen, wird das Grillen geduldet.
Im Bereich entlang des Felix-Jud-Rings ist bisher kein erhöhtes Unterhaltungsaufkommen und somit keine Schäden durch das Parken am Straßenrand entstanden.
Durch Bürgerbeschwerden lagen dem Bezirksamt Hinweise vor. Die Verstöße lagen jedoch außerhalb unserer Dienstzeiten, so dass die Hinweise an die Polizei weitergegeben wurden.
Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Das Bezirksamt (MR) hat die entstandenen Schäden behoben und Kontakt mit dem Angelverein aufgenommen.
Die geschädigte Fläche wurde nicht erfasst.
Eine derartige Bewertung erfolgt immer aus einer Gesamtschau der vorherrschenden Umstände. Im Ergebnis wird das öffentliche Interesse am Erhalt der Bäume gegen das Begehren des Antragsstellers an der Fällung der Bäume ermessensfehlerfrei abgewogen. Pauschale Aussagen können daher ohne eine konkrete Fallkonstellation nicht getätigt werden. Auch Maßnahme in Grün- und Erholungsanlagen unterliegen, soweit es sich nicht um schlichte Pflegemaßnahmen handelt, den normativen Bestimmungen der BaumschutzVO. Freigestellt sind lediglich Maßnahmen zur Unterhaltung von Grün- und Erholungsanlagen (vgl. § 5 Nr. 9 BaumschutzVO). Bei einer Erweiterung der Freizeitfläche ist damit zu rechnen, dass die Wasserqualität deutlich schlechter wird. Die Belastung durch den Menschenwird für den See höher. Gleichzeitig wird die Selbstreinigungskraft des Sees durch die Entfernung von Schilf etc. geringer, siehe auch Antwort der BUKEA auf die Drs. 22-0411.01.
Eine Reduktion der natürlichen Beschattung etwa durch die Entfernung von Bäumen hätte deutliche Auswirkungen auf das Mikroklima vor Ort. Die Sonneneinstrahlung wird erhöht, die Lufttemperatur steigt, die Rasenflächen trocknen schneller aus.
Siehe 11. und Vorwort
Siehe 11.
Siehe 11 und Vorwort. Da noch keine Planungen für eine Erweiterung der Freizeitfläche vorliegt, können Schutzmaßnahmen noch nicht benannt werden.
Der Verein Sicheres Wasser e.V. sieht die Erweiterung der Freizeitfläche sehr kritisch, da mehr Personal und Material vorgehalten werden muss. Darüber hinaus wird die Situation zunehmend unübersichtlicher und sicherheitstechnisch deutlich schlechter, je mehr Badende den See nutzen.
Siehe 16.
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Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.