22-0411.03

Situation am Allermöher See und Auswirkungen des zunehmenden Nutzungsdrucks

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Bendt-Soetedjo, Detmer, Potthast und Fraktion der GRÜNEN

Der Allermöher See stellt ein wichtiges Naherholungsgebiet im Bezirk Bergedorf dar und zeichnet sich durch eine hohe Aufenthaltsqualität aus. Rasenflächen, naturnahe Uferzonen, schattenspendende Bäume und Rückzugsorte für Tiere machen ihn sowohl für Erholungssuchende als auch für die Natur besonders wertvoll. In den vergangenen Jahren ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Nutzung zu beobachten, der zu einer zunehmenden Belastung sowohl für die Natur als auch für die Anwohnenden in Neuallermöhe geführt hat.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den in der Bezirksversammlung am 26.06.2025 beschlossenen Antrag von CDU und SPD zur Erweiterung der Freizeitflächen am Allermöher See (Drucksache 22-0411) ergeben sich für die GRÜNE Fraktion folgende Fragen an das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

Die Flächen rund um den Allermöher See sind als öffentlichen Grünanlage ausgewiesen. Bei den Ufern des Sees handelt es sich um geschützte Biotope im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG (naturnahe Stillgewässer). Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, verboten. Ausnahmeanträge werden von der BUKEA bearbeitet.

r die Müllentsorgung in öffentlichen Grünanlagen ist die Stadtreinigung zuständig.

Dies vorab beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

  1. Wie viele Beschwerden von Anwohnenden gingen beim Bezirksamt seit 2019 bis heute jährlich ein, insbesondere in Bezug auf:

a) rmbelästigung

b) Verschmutzung

c) Geruchsbelästigung?

Bei MR wird keine Statistik über Beschwerden geführt. Eventuell kann die Stadtreinigung oder das PK dazu noch etwas liefern. Aktuell liegt eine Beschwerde vor, die in die Kategorie a) und b) fällt. Bei VS gab es 2020 eine Beschwerde über die Nichteinhaltung von Corona-Abstandsregeln, kaputtes Schilf sowie durch Flaschenetiketten, Kronkorken, Grillkohle, Verpackungen und durch Zigarettenkippen verschmutzte Rasenflächen.

  1. Wie häufig kam es seit 2019 zu Polizeieinsätzen im Umfeld des Sees? Bitte aufgeschlüsselt nach Anlass (z.B. Ruhestörung, Verkehrsbehinderungen, sonstige Vorkommnisse).

Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

  1. Inwieweit hat sich der Reinigungsaufwand der Stadtreinigung am See an hoch frequentierten Wochenenden erhöht, etwa durch:

a) nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll,

b) auf dem Rasen abgestellte Grills,

c) unsachgemäß entsorgte Grillkohle?

Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

  1. Liegen dem Bezirksamt Hinweise oder Beschwerden darüber vor, dass Grills im See gereinigt wurden?

Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

  1. Das Gebiet um den Allermöher See ist eine geschützte Grünanlage und in diesen ist das Grillen verboten. Wie viele Verstöße gegen dieses Grillverbot wurden seit 2019 bis heute registriert?

Bei MR wird keine Statistik geführt. Solange keine Schäden an der Grünanlage entstehen, wird das Grillen geduldet.

  1. Welche Schäden sind durch das wiederholte, zum Teil wilde Parken, entlang des Felix-Jud-Rings an den Fahrbahnrandstreifen entstanden und was unternimmt das Bezirksamt dagegen?

Im Bereich entlang des Felix-Jud-Rings ist bisher kein erhöhtes Unterhaltungsaufkommen und somit keine Schäden durch das Parken am Straßenrand entstanden.

  1. Welche Beobachtungen oder Hinweise liegen dem Bezirksamt vor, dass Fahrzeuge unmittelbar bis an das Seeufer gefahren sind, um Gegenstände auszuladen?

Durch Bürgerbeschwerden lagen dem Bezirksamt Hinweise vor. Die Verstöße lagen jedoch außerhalb unserer Dienstzeiten, so dass die Hinweise an die Polizei weitergegeben wurden.

  1. Welche Beschwerden gibt es seitens der VHH über eine Beeinträchtigung der Buslinienführung durch zugeparkte Straßen, insbesondere am Felix-Jud-Ring oder Fanny-Lewald-Ring?

Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

  1. Seit wann sind dem Bezirksamt Beeinträchtigungen oder Zerstörungen in den südlichen, ursprünglich abgesperrten und ökologisch sensiblen Rückzugsflächen für Tiere bekannt und was unternimmt das Bezirksamt aktiv dagegen?

Das Bezirksamt (MR) hat die entstandenen Schäden behoben und Kontakt mit dem Angelverein aufgenommen.

  1. Wie viele Quadratmeter naturnaher Flächen wurden seitdem geschädigt oder durch Betreten verdichtet?

Die geschädigte Fläche wurde nicht erfasst.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die mit einer Erweiterung der Freizeitflächen möglicherweise einhergehende Fällung von Bäumen und Entfernung von Gehölzen aus ökologischer Sicht?

Eine derartige Bewertung erfolgt immer aus einer Gesamtschau der vorherrschenden Umstände. Im Ergebnis wird das öffentliche Interesse am Erhalt der Bäume gegen das Begehren des Antragsstellers an der Fällung der Bäume ermessensfehlerfrei abgewogen. Pauschale Aussagen können daher ohne eine konkrete Fallkonstellation nicht getätigt werden. Auch Maßnahme in Grün- und Erholungsanlagen unterliegen, soweit es sich nicht um schlichte Pflegemaßnahmen handelt, den normativen Bestimmungen der BaumschutzVO. Freigestellt sind lediglich Maßnahmen zur Unterhaltung von Grün- und Erholungsanlagen (vgl. § 5 Nr. 9 BaumschutzVO). Bei einer Erweiterung der Freizeitfläche ist damit zu rechnen, dass die Wasserqualität deutlich schlechter wird. Die Belastung durch den Menschenwird für den See höher. Gleichzeitig wird die Selbstreinigungskraft des Sees durch die Entfernung von Schilf etc. geringer, siehe auch Antwort der BUKEA auf die Drs. 22-0411.01.

  1. Welche Auswirkungen hätte eine Reduktion der natürlichen Beschattung (etwa durch Baumentfernung) auf das Mikroklima vor Ort? Besteht die Gefahr einer verstärkten Aufheizung und Austrocknung der Rasenflächen?

Eine Reduktion der natürlichen Beschattung etwa durch die Entfernung von Bäumen hätte deutliche Auswirkungen auf das Mikroklima vor Ort. Die Sonneneinstrahlung wird erhöht, die Lufttemperatur steigt, die Rasenflächen trocknen schneller aus.

  1. Inwieweit ist das Bezirksamt im Rahmen der Planungen zur Erweiterung der Freizeitflächen am Allermöher See darauf angewiesen, eine fachliche Rückmeldung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) einzuholen. Welche fachlichen Einschätzungen oder Stellungnahmen zu den ökologischen Auswirkungen einer solchen Flächenerweiterung liegen dem Bezirksamt vor?

Siehe 11. und Vorwort

  1. Auf der Informationsseite https://www.draussen-am-see.de/seen/allermoeher-see/ wird auf die Bedeutung der naturnahen Schilfgürtel für Wasserqualität und Artenschutz hingewiesen. Liegt dem Bezirksamt eine fachliche Einschätzung vor, inwieweit eine Reduktion oder Zerstörung dieser Schilfzonen zu einer verstärkten Blaualgenbildung oder gar zum ökologischen „Umkippen“ des Sees führen könnte?

Siehe 11.

  1. Welche erweiterten Schutzmaßnahmen für sensible Biotope, etwa Schilfzonen, Gehölzbestände oder Brutplätze, sind im Falle einer Erweiterung der Freizeitflächen vorgesehen?

Siehe 11 und Vorwort. Da noch keine Planungen für eine Erweiterung der Freizeitfläche vorliegt, können Schutzmaßnahmen noch nicht benannt werden.

  1. Wurde der Verein Sicheres Wasser e.V. (SiWa), der regelmäßig vor Ort im Einsatz ist, bereits zu der beantragten Erweiterung der Freizeitflächen befragt?

Der Verein Sicheres Wasser e.V. sieht die Erweiterung der Freizeitfläche sehr kritisch, da mehr Personal und Material vorgehalten werden muss. Darüber hinaus wird die Situation zunehmend unübersichtlicher und sicherheitstechnisch deutlich schlechter, je mehr Badende den See nutzen.

  1. Liegt schon eine Einschätzung vor, ob ein noch höheres Besucheraufkommen aus Sicht der SiWa sicherheitstechnisch handhabbar ist?

Siehe 16.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Felix-Jud-Ring Fanny-Lewald-Ring

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