Große Anfrage
der BAbg. Bendt-Soetedjo, Detmer, Potthast und Fraktion der GRÜNEN
Der Allermöher See stellt ein wichtiges Naherholungsgebiet im Bezirk Bergedorf dar und zeichnet sich durch eine hohe Aufenthaltsqualität aus. Rasenflächen, naturnahe Uferzonen, schattenspendende Bäume und Rückzugsorte für Tiere machen ihn sowohl für Erholungssuchende als auch für die Natur besonders wertvoll. In den vergangenen Jahren ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Nutzung zu beobachten, der zu einer zunehmenden Belastung sowohl für die Natur als auch für die Anwohnenden in Neuallermöhe geführt hat.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den in der Bezirksversammlung am 26.06.2025 beschlossenen Antrag von CDU und SPD zur Erweiterung der Freizeitflächen am Allermöher See (Drucksache 22-0411) ergeben sich für die GRÜNE Fraktion folgende Fragen an das Bezirksamt:
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Wie viele Beschwerden von Anwohnenden gingen beim Bezirksamt seit 2019 bis heute jährlich ein, insbesondere in Bezug auf:
a) Lärmbelästigung
b) Verschmutzung
c) Geruchsbelästigung?
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Wie häufig kam es seit 2019 zu Polizeieinsätzen im Umfeld des Sees? Bitte aufgeschlüsselt nach Anlass (z. B. Ruhestörung, Verkehrsbehinderungen, sonstige Vorkommnisse).
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Inwieweit hat sich der Reinigungsaufwand der Stadtreinigung am See an hoch frequentierten Wochenenden erhöht, etwa durch:
a) nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll,
b) auf dem Rasen abgestellte Grills,
c) unsachgemäß entsorgte Grillkohle?
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Liegen dem Bezirksamt Hinweise oder Beschwerden darüber vor, dass Grills im See gereinigt wurden?
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Das Gebiet um den Allermöher See ist eine geschützte Grünanlage und in diesen ist das Grillen verboten. Wie viele Verstöße gegen dieses Grillverbot wurden seit 2019 bis heute registriert?
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Welche Schäden sind durch das wiederholte, zum Teil wilde Parken, entlang des Felix-Jud-Rings an den Fahrbahnrandstreifen entstanden und was unternimmt das Bezirksamt dagegen?
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Welche Beobachtungen oder Hinweise liegen dem Bezirksamt vor, dass Fahrzeuge unmittelbar bis an das Seeufer gefahren sind, um Gegenstände auszuladen?
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Welche Beschwerden gibt es seitens der VHH über eine Beeinträchtigung der Buslinienführung durch zugeparkte Straßen, insbesondere am Felix-Jud-Ring oder Fanny-Lewald-Ring?
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Seit wann sind dem Bezirksamt Beeinträchtigungen oder Zerstörungen in den südlichen, ursprünglich abgesperrten und ökologisch sensiblen Rückzugsflächen für Tiere bekannt und was unternimmt das Bezirksamt aktiv dagegen?
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Wie viele Quadratmeter naturnaher Flächen wurden seitdem geschädigt oder durch Betreten verdichtet?
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Wie bewertet das Bezirksamt die mit einer Erweiterung der Freizeitflächen möglicherweise einhergehende Fällung von Bäumen und Entfernung von Gehölzen aus ökologischer Sicht?
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Welche Auswirkungen hätte eine Reduktion der natürlichen Beschattung (etwa durch Baumentfernung) auf das Mikroklima vor Ort? Besteht die Gefahr einer verstärkten Aufheizung und Austrocknung der Rasenflächen?
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Inwieweit ist das Bezirksamt im Rahmen der Planungen zur Erweiterung der Freizeitflächen am Allermöher See darauf angewiesen, eine fachliche Rückmeldung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) einzuholen. Welche fachlichen Einschätzungen oder Stellungnahmen zu den ökologischen Auswirkungen einer solchen Flächenerweiterung liegen dem Bezirksamt vor?
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Auf der Informationsseite https://www.draussen-am-see.de/seen/allermoeher-see/ wird auf die Bedeutung der naturnahen Schilfgürtel für Wasserqualität und Artenschutz hingewiesen. Liegt dem Bezirksamt eine fachliche Einschätzung vor, inwieweit eine Reduktion oder Zerstörung dieser Schilfzonen zu einer verstärkten Blaualgenbildung oder gar zum ökologischen „Umkippen“ des Sees führen könnte?
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Welche erweiterten Schutzmaßnahmen für sensible Biotope, etwa Schilfzonen, Gehölzbestände oder Brutplätze, sind im Falle einer Erweiterung der Freizeitflächen vorgesehen?
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Wurde der Verein Sicheres Wasser e.V. (SiWa), der regelmäßig vor Ort im Einsatz ist, bereits zu der beantragten Erweiterung der Freizeitflächen befragt?
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Liegt schon eine Einschätzung vor, ob ein noch höheres Besucheraufkommen aus Sicht der SiWa sicherheitstechnisch handhabbar ist?