Seeadler-Brutplatz im Umfeld einer Windenergieanlage im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und der AfD-Fraktion Bergedorf
In der Drucksache 22-0263.01 „Windkraftanlagen in Bergedorf" wurde auf unser Auskunftsersuchen seitens des Bezirksamts unter anderem als Antwort auf Frage 13. ausgeführt:
„Windkraftanlagen haben potenzielle Auswirkungen auf Vögel und Federmäuse. Durch pauschale, saisonale Abschaltzeiten und weitere Maßnahmen soll diese Gefahr reduziert werden."
Nach vorliegenden Informationen brütet im Umfeld einer der im Auskunftsersuchen behandelten Windenergieanlagen im Bezirk Bergedorf ein Seeadlerpaar. Der Brutplatz soll sich in einer Entfernung von lediglich etwa 460 Metern zur Anlage befinden. Der Seeadler zählt zu den kollisionsgefährdeten Großvogelarten im Zusammenhang mit Windenergieanlagen und bedarfsgerechte bzw. saisonale Abschaltungen sind als artenschutzrechtliche Maßnahme anerkannt (vgl. u.a. Projektgruppe Seeadlerschutz Schleswig-Holstein).
Nach einem Bericht im Bille-Wochenblatt vom 9.5.2026 befindet sich der Brutplatz auf einem eingezäunten, nicht öffentlich zugänglichen Betriebsgelände von Hamburg Wasser. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die in Drucksache 22-0263.01 benannten Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden und ob der Kontakt zu spezialisierten Fachstellen wie der Projektgruppe Seeadlerschutz Schleswig-Holstein e.V. hergestellt wurde, die seit Jahrzehnten den Seeadlerschutz im Norden betreut.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
Der zuständigen Fachbehörde ist die Brut seit dem 01.04.2026 bekannt. Der Brutplatz wurde durch Mitarbeitende der BUKEA bestätigt.
Anwendung finden die in Anlage 1 Bundesnaturschutzgesetz gelisteten Abstände für den Seeadler.
Zu 3. und 4. werden untenstehend alle bestehenden und genehmigten Windenergieanlagen im Bezirk Bergedorf aufgelistet, für die pauschale saisonale Abschaltzeiten für Fledermäuse und/oder Vögel festgelegt wurden:
WEA |
Fledermausabschaltung |
Vogelabschaltung |
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Ochsenwerder | |||
WKA 1 bzw. 86049 - westlichste WKA in Ochsenwerder |
15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 2 bzw. 86043 - zweitwestlichste WKA in Ochsenwerder |
15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 3 - drittwestlichste WKA in Ochsenwerder |
15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 4 - genau mittig gelegen in Ochsenwerder |
15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 5 - östlichste WKA in Ochsenwerder |
15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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Repowering Ochsenwerder (genehmigt) |
15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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Neuengamme West | |||
WKA 1 / 100057 - nordwestlich |
15.7.-15.10. |
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WKA 3 / 100167 - nordöstlich |
15.7.-15.10. |
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WKA 2 / 100058 - südwestlich |
15.7.-15.10. |
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WKA 4 / 100170 - südöstlich |
15.7.-15.10. |
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Neuengamme Ost | |||
WKA 5 / 921104 - nördlich |
15.7.-15.10. |
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WKA 6 / 921105 - südlich |
15.7.-15.10. |
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Altengamme | |||
WKA 1 bzw. 100340 - linker Streifen (nördlich) |
1.4.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 2 bzw. 100339 - linker Streifen (südlich) |
1.4.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 3 bzw. 100342 - mittlerer Streifen (nördlich) |
1.4.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 4 bzw. 100341 - mittlerer Streifen (südlich) |
1.4.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 5 bzw. 100344 - rechter Streifen (nördlich) |
15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 6 bzw. 100343 - rechter Streifen (südlich) |
1.4.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WEA 7 - Altengamme Nord Repowering - Nordwesten (genehmigt) |
1.4.-31.10. |
(Bedarfsgerechte Abschaltung mit Antikollisionssystem) |
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WEA 8 - Altengamme Nord Repowering - Nordosten (genehmigt) |
1.4.-31.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 2 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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Curslack | |||
WKA 1 bzw. NX85220 |
20.4.-20.5., 15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 2 bzw. NX85218 |
20.4.-20.5., 15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 3 bzw. NX85216 |
1.4.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 4 bzw. NX85219 |
20.4.-20.5., 15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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WKA 5 bzw. NX85217 |
20.4.-20.5., 15.7.-15.10. |
1.4.-31.8. (jeweils 3 Tage bei landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen) |
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Wasserwerk Curslack (genehmigt) |
1.4.-31.10. |
(Bedarfsgerechte Abschaltung mit Antikollisionssystem) |
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Die 419 m vom Seeadlerhorst entfernte Windenergieanlage wurde mit pauschalen witterungsbedingten Nachtabschaltungen zum Schutz von Fledermausarten (1.4.-15.10.) und pauschalen Abschaltungen am Tag von landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsereignissen/Ernte/Mahd sowie den beiden Folgetagen zwischen Sonnenaufgang und -untergang zum Schutz von bestimmten Vogelarten genehmigt.
Die Rechtsgrundlage dafür ist § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 44 Abs. 5 BNatSchG.
Zusätzlich wurde im Juni 2026 eine pauschale Tagabschaltung bis 31.07.2026 zum Schutz der Seeadler am nahegelegenen Horst angeordnet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 3 Abs. 2 BNatSchG. Die Anlage wurde durch die Betreiberin Hamburger Energiewerke nach Absprache mit der BUKEA bereits Anfang Mai freiwillig tagsüber abgeschaltet.
Abschaltzeiten sind zu dokumentieren und die Abschaltprotokolle sind jährlich an die BUKEA zu übermitteln oder der Genehmigungs- bzw. Fachbehörde auf Verlangen herauszugeben. Zusätzlich werden Abschaltungen stichprobenartig vor Ort kontrolliert.
Die BUKEA hat den verschiedenen Akteuren Auflagen zum Schutz des Seeadlers erteilt. Zum Beispiel gelten Horstschutzzonenregelungen, die menschliche Aktivität außerhalb von geschlossenen Fahrzeugen in einem 300 m Umkreis um den Horst regulieren. Zusätzlich erfolgte diein Antwort 5 erwähnte freiwillige Abschaltung durch die Betreiberin des Windrads im Nahbereich des Seeadlerhorstes nach Absprache mit der BUKEA.
Die für den besonderen Artenschutz zuständige Fachbehörde BUKEA (Referat N3/ Staatliche Vogelschutzwarte) hat in diesem Zusammenhang unter anderem auch Kontakt mit der Projektgruppe Seeadlerschutz Schleswig-Holstein e.V. aufgenommen und sie steht von Anbeginn an im fachlichen Austausch mit dem Arbeitskreis an der Staatlichen Vogelschutzwarte. Sowohl BUKEA/N3/Staatliche Vogelschutzwarte Hamburg als auch der Arbeitskreis an der Staatlichen Vogelschutzwarte besitzen umfangreiche Expertise zu Seeadlern sowie die relevante Ortskenntnis für die Bearbeitung des aktuellen Falls. Außerdem werden auch die Kontakte zu Vogelschutzwarten anderer Bundesländer mit Seeadlerpopulationen genutzt.
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