Seeadler-Brutplatz im Umfeld einer Windenergieanlage im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und der AfD-Fraktion Bergedorf
Sachverhalt:
In der Drucksache 22-0263.01 „Windkraftanlagen in Bergedorf" wurde auf unser Auskunftsersuchen seitens des Bezirksamts unter anderem als Antwort auf Frage 13. ausgeführt:
„Windkraftanlagen haben potenzielle Auswirkungen auf Vögel und Federmäuse. Durch pauschale, saisonale Abschaltzeiten und weitere Maßnahmen soll diese Gefahr reduziert werden."
Nach vorliegenden Informationen brütet im Umfeld einer der im Auskunftsersuchen behandelten Windenergieanlagen im Bezirk Bergedorf ein Seeadlerpaar. Der Brutplatz soll sich in einer Entfernung von lediglich etwa 460 Metern zur Anlage befinden. Der Seeadler zählt zu den kollisionsgefährdeten Großvogelarten im Zusammenhang mit Windenergieanlagen und bedarfsgerechte bzw. saisonale Abschaltungen sind als artenschutzrechtliche Maßnahme anerkannt (vgl. u.a. Projektgruppe Seeadlerschutz Schleswig-Holstein).
Nach einem Bericht im Bille-Wochenblatt vom 9.5.2026 befindet sich der Brutplatz auf einem eingezäunten, nicht öffentlich zugänglichen Betriebsgelände von Hamburg Wasser. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die in Drucksache 22-0263.01 benannten Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden und ob der Kontakt zu spezialisierten Fachstellen wie der Projektgruppe Seeadlerschutz Schleswig-Holstein e.V. hergestelltwurde, die seit Jahrzehnten den Seeadlerschutz im Norden betreut.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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