22-0840

Seeadler-Brutplatz im Umfeld einer Windenergieanlage im Bezirk Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und der AfD-Fraktion Bergedorf

Sachverhalt:

In der Drucksache 22-0263.01Windkraftanlagen in Bergedorf" wurde auf unser Auskunftsersuchen seitens des Bezirksamts unter anderem als Antwort auf Frage 13. ausgeführt:

Windkraftanlagen haben potenzielle Auswirkungen auf Vögel und Federmäuse. Durch pauschale, saisonale Abschaltzeiten und weitere Maßnahmen soll diese Gefahr reduziert werden."

Nach vorliegenden Informationen brütet im Umfeld einer der im Auskunftsersuchen behandelten Windenergieanlagen im Bezirk Bergedorf ein Seeadlerpaar. Der Brutplatz soll sich in einer Entfernung von lediglich etwa 460 Metern zur Anlage befinden. Der Seeadler zählt zu den kollisionsgefährdeten Großvogelarten im Zusammenhang mit Windenergieanlagen und bedarfsgerechte bzw. saisonale Abschaltungen sind als artenschutzrechtliche Maßnahme anerkannt (vgl. u.a. Projektgruppe Seeadlerschutz Schleswig-Holstein).

Nach einem Bericht im Bille-Wochenblatt vom 9.5.2026 befindet sich der Brutplatz auf einem eingezäunten, nicht öffentlich zugänglichen Betriebsgelände von Hamburg Wasser. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die in Drucksache 22-0263.01 benannten Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden und ob der Kontakt zu spezialisierten Fachstellen wie der Projektgruppe Seeadlerschutz Schleswig-Holstein e.V. hergestelltwurde, die seit Jahrzehnten den Seeadlerschutz im Norden betreut.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im Umfeld einer der in Drs. 22-0263.01 behandelten Windenergieanlagen im Bezirk Bergedorf ein Seeadlerpaar brütet? Falls ja: Seit wann ist dem Bezirksamt diese Seeadlerbrut bekannt? Wer hat den Brutplatz bestätigt?
  2. Welche fachlichen und rechtlichen Mindestabstände legt das Bezirksamt oder die zuständige Fachbehörde zugrunde. Bitte einschlägige Richtlinien/Verwaltungsvorschriften/ Rechtsgrundlage benennen
  3. In Drs. 22-0263.01 wird ausgeführt, dass durch pauschale, saisonale Abschaltzeiten" die Gefahr für Vögel und Fledermäuse reduziert werden soll.
  4. r welche konkreten Windenergieanlagen im Bezirk Bergedorf wurden auf dieser Grundlage saisonale Abschaltzeiten festgelegt (bitte einzeln auflisten)? Für welche Zeiträume des Jahres gelten diese Abschaltzeiten jeweils (Monat/Datum)?
  5. Gelten für die Windenergieanlage im Umfeld der Seeadlerbrut saisonale Abschaltzeiten? Falls ja: Seit wann, in welchem Zeitraum und auf welcher Rechtsgrundlage? Falls nein: Aus welchen Gründen wurde von saisonalen Abschaltzeiten abgesehen, obwohl diese in Drs. 22-0263.01 als Maßnahme ausdrücklich benannt wurden?
  6. In welcher Weise wird der Vollzug etwaiger saisonaler Abschaltzeiten kontrolliert (von wem, in welchem Zeitintervall, mit welcher Dokumentationspflicht)
  7. Welche Absprachen bestehen zwischen Bezirksamt, BUKEA, Hamburg Wasser und Anlagenbetreiber zur Sicherung des Seeadlerschutzes auf diesem Gelände und im Umfeld der Windenergieanlage?
  8. Wurde im Zusammenhang mit der Seeadlerbrut im Umfeld der Windenergieanlage seitens des Bezirksamtes oder der zuständigen Fachbehörde Kontakt zur Projektgruppe Seeadlerschutz Schleswig-Holstein e.V. oder zu einer vergleichbaren spezialisierten Fachstelle aufgenommen? Falls Ja: Wann, von wem und mit welchem Ergebnis? Falls Nein: Warum nicht, obwohl diese ausdrücklich als Ansprechpartner für solche Seeadler-Fälle zur Verfügung steht?
Petitum/Beschluss

---

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

---

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.