Schaffung niedrigschwelliger, kostenfreier Lernorte für Bergedorf
Letzte Beratung: 13.10.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2
Die Bezirksversammlung Bergedorf hat das Bezirksamt mit Drs.-Nr. 22-0752 gebeten zu prüfen, in welchem Umfang weitere niedrigschwellige und kostenfreie Lernorte für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende geschaffen und ob leerstehende oder bislang untergenutzte Räumlichkeiten hierfür nutzbar gemacht werden können (Ziffer 1). Weiter war zu prüfen, ob bestehende öffentliche Einrichtungen wie Bürgerhäuser sowie Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als Lernorte genutzt oder zeitweise entsprechend geöffnet werden können (Ziffer 2). Ein erster Bericht sollte bis zum Oktober 2026 vorgelegt werden.
Vorgehen und Einordnung der Ergebnisse
Das Fachamt Sozialraummanagement hat im Sommer 2026 eine standardisierte Abfrage an 69 Einrichtungen im Bezirk versandt. Hierzu zählten vor allem Schulen, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Bürgerhäuser und vergleichbare öffentliche Orte. Erhoben wurden die aktuelle Raumsituation, mögliche Potenziale sowie die Voraussetzungen für eine Nutzung als Lernort. Aus Gründen der Verfahrensökonomie wurde die Abfrage gemeinsam mit der Abfrage zu Drs.-Nr. 22-0747 (Rückzugsräume) versandt. Über die Ergebnisse dieser Abfrage wird gesondert berichtet.
Bis zum Ablauf der Rückmeldefrist (31.08.2026) sind 15 Rückmeldungen eingegangen: neun Schulen, fünf Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und ein Bürgerhaus. Dies entspricht einer Rücklaufquote von circa 22 Prozent.
Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ. Sie bilden die Einschätzungen der antwortenden Einrichtungen ab und erlauben keine Aussage über den gesamten Bezirk. Da bei mehreren Rückmeldungen die vorgegebenen Kästchen uneinheitlich bzw. mehrdeutig ausgefüllt wurden, erfolgt die Auswertung ausschließlich qualitativ.
Bestehende Lernorte (Ziffer 1)
Als kostenfreie, außerhalb des Unterrichts zugängliche Lernorte wurden im Rücklauf vier Angebote benannt:
Die antwortenden Schulen verweisen überwiegend darauf, dass ihre Räume im Rahmen von Unterricht und Ganztag bereits vollständig genutzt werden. Über den Schulbetrieb hinaus öffentlich zugängliche Lernorte bestehen dort nach eigenen Angaben nicht.
Nutzung bestehender öffentlicher Einrichtungen (Ziffer 2)
In den Rückmeldungen wird die grundsätzliche Bereitschaft, Räume künftig auch als Lernort zur Verfügung zu stellen, deutlich. Insgesamt haben neun der antwortenden Einrichtungen eine konkrete Bereitschaft signalisiert, Räume künftig auch als Lernort zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen fünf Schulen, drei Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und ein Bürgerhaus. Die benannten Nutzungsfenster liegen durchgängig außerhalb des laufenden Betriebs. Die Schulen bieten die Nachmittags- und Abendstunden außerhalb von Unterricht und Ganztagsbetreuung an, wohingegen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vormittags außerhalb der Öffnungszeiten oder an einzelnen Wochentagen und im Bürgerhaus nach Caféschluss ab 16:00 Uhr Platz verfügbar wäre.
Für diese Bereitschaft müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese sind insbesondere verbindliche Absprachen und feste Ansprechpersonen, eine eigenverantwortliche Trägerschaft des Angebots sowie bestehende Vertragsvorlagen (durch die Schulbehörde). Zudem bestünden teils räumliche Einschränkungen wie Raumakustik oder sanierungsbedürftige Potentialflächen, welche ggf. Investitionskosten verursachen würden. Eine Schule hebt ausdrücklich ihr Interesse an einer stärkeren Vernetzung im Stadtteil hervor.
Zusammenfassung
Der maßgeblich begrenzende Faktor scheint den Rückmeldungen zufolge nicht der Raum, sondern der Betrieb von Lernorten zu sein. Die Einrichtungen benennen übereinstimmend zwei Voraussetzungen: eine Aufsichts- oder Ansprechperson vor Ort (mit Sicherstellung der Reinigung) sowie eine Finanzierung außerhalb der bestehenden Rahmenzuweisungen. Zwei Rückmeldungen weisen auf ein strukturelles Problem hin, welches über den Einzelfall hinausreicht und das Fehlen standardisierter Nutzungs- und Kooperationsvereinbarungen zum Thema hat, was dazu führen würde, dass jede Kooperation einzeln verhandelt werden müsste.
Demzufolge könnte eine standardisierte Vereinbarung zwischen Bezirksamt, Schulbau Hamburg beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde und potenziellen Trägern die vorhandene Bereitschaft praktisch nutzbar machen, ohne dass zusätzliche Räume geschaffen werden müssen.
Weiteres Vorgehen
Über den weiteren Stand wird dem Jugendhilfeausschuss unter Zuladung des Ausschusses für Sport und Bildung fortlaufend berichtet.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis.
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