22-0752

Schaffung niedrigschwelliger, kostenfreier Lernorte für Bergedorf

Antrag

Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.8

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Arthur, Momenzada, Veit und SPD-Fraktion

Der Bedarf an wohnortnahen, kostenfreien und gut ausgestatteten Lernorten im Bezirk Bergedorf ist hoch und wächst weiter. Das KörberHaus hat sich als stark frequentierter Lernort etabliert, insbesondere während Klausurenphasen, der Abiturvorbereitung sowie im laufenden Schul-, Studien- und Ausbildungsbetrieb. Es wird sowohl für Einzel- als auch für Gruppenarbeiten intensiv genutzt.

Viele junge Menschen verfügen zu Hause nicht über geeignete räumliche oder technische Voraussetzungen zum ungestörten Lernen. Öffentlich zugängliche Lernorte leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Gespräche mit Jugendlichen sowie Ergebnisse der Planungswerkstätten im Bezirk bestätigen den Wunsch nach weiteren Lernorten, etwa ruhigen Lernräumen oder einem eigenständigen Lernhaus in Wohnortnähe, um lange Wege in die Innenstadt zu vermeiden. Dieser Bedarf wird auch von älteren Personen geteilt.

Ein geeigneter Lernort sollte dabei bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen, wie etwa einen kostenfreien Zugang ohne Verzehrpflicht, stabiles WLAN, geeignete Arbeitsplätze, verlässliche Öffnungszeiten sowie eine Form von Betreuung oder Ansprechbarkeit vor Ort.

Das KörberHaus dient dabei als positives Beispiel, zeigt jedoch zugleich, dass ein einzelner Lernort den Bedarf im Bezirk nicht ausreichend decken kann. Daher besteht Handlungsbedarf, weitere Lernorte zu prüfen und perspektivisch zu entwickeln.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,

  1. zu prüfen, in welchem Umfang im Bezirk Bergedorf weitere niedrigschwellige und kostenfreie Lernorte für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende geschaffen werden können sowie ob und in welcher Form leerstehende oder bislang untergenutzte Räumlichkeiten perspektivisch als dauerhafte Lernorte nutzbar gemacht werden können.
  1. zu prüfen, ob und in welchem Umfang bestehende öffentliche Einrichtungen wie z. B. Bürgerhäuser sowie Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit als Lernorte genutzt oder zeitweise entsprechend geöffnet werden können.
  1. den Jugendhilfeausschuss unter Zuladung des Ausschusses für Sport und Bildung fortlaufend über den Stand der Prüfungen und mögliche Umsetzungsschritte zu informieren. Ein erster Bericht soll bis spätestens Oktober 2026 vorgelegt werden, anschließend soll die Berichterstattung fortlaufend erfolgen.
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