21-0797.01

Planungen für Bergedorfer Spielplätze

Antwort

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29.04.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner, Emrich, Pelch und der CDU-Fraktion

 

Für einen kinderreichen Bezirk wie Bergedorf ist es wichtig, gute und modern ausgestattete Spielplätze anzubieten. Und es ist selbstverständlich, dass nicht alle auf dem gleichen Stand sein können. Und wenn auch das Angebot im Bezirk sicherlich gut ist, fällt doch auf, dass es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Plätzen gibt.

 

Das Bezirksamt beantwortetet die Kleine Anfrage vom 11.03.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1)                 Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt über die Neugestaltung oder Aufwertung von Spielplätzen?

 

Das Bezirksamt entscheidet über die Neugestaltung der Spielplätze in Abhängigkeit der Zustände der Spielplätze, der zur Verfügung stehenden Mittel und ob eine Kofinanzierung durch RISE möglich ist.

 

 

2)                 Welche Spielplätze sollen in diesem und im nächsten Jahr neu gebaut, saniert oder aufgewertet werden?

 

In 2021 sollen die Spielplätze in den B-Plangebieten Lohbrügge 89 und Lohbrügge 92 neu gebaut werden. Die Finanzierung erfolgt über den Vorhabenträger.

 

 

3)                 Wie viele Spielplätze hat das Bezirksamt in den letzten fünf Jahren neugestaltet, saniert bzw. aufgewertet?

 

In den letzten 5 Jahren (2016-2020) wurden durch das Bezirksamt 23 Spielplätze im Sinne der Anfrage bearbeitet.

 

 

4)                 Gibt es eine (Prioritäten-)Liste für den Neubau oder die Aufwertung von

Bergedorfer Spielplätzen?

Nein.

 

 

  1. Falls ja, bitte der Antwort beifügen.
  2. Falls nicht, wie und in welchem Verfahren wird die Reihenfolge bestimmt?

 

Vgl. Antwort zur Frage 1.

 

 

5)                 Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirksamt jährlich für Unterhaltung, Neubau und Aufwertungen von Spielplätzen zur Verfügung? Bitte für die letzten fünf Jahre und nach Einsatz für Unterhaltung, Neubau und Aufwertung auflisten.

 

Die Rahmenzuweisung Grün umfasst die Unterhaltungsmittel für die Spielplätzen, Grünanlagen und Dauerkleingartenanlagen. Eine Differenzierung in die einzelnen Grünarten ist nicht möglich.  Eine Übersicht über die finanziellen Mittel für die Jahre 2016-2020 ist als Anlage beigefügt.

 

 

6)                 Wurden diese finanziellen Mittel in den letzten fünf Jahren ausgeschöpft? Bitte für die letzten fünf Jahre einzeln aufgliedern.

 

Vgl. Anlage.

 

 

7)                 Welche Mittel stehen dem Bezirksamt für die Jahre 2021/2022 zur Verfügung? Bitte die zum Haushaltsplanentwurf des Senats angemeldeten bzw. im Entwurf aufgenommenen Mittel angeben.

 

Zu den Mitteln für das Haushaltsjahr 2021/2022 kann das Bezirksamt keine Auskunft geben, da die BUKEA die Investitionsmittel in den Haushaltsentwurf einbringt.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

1 Anlage