Optimierung der Baustellen-Lichtzeichenanlage an der Tatenberger Schleuse
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem interfraktionellen Beschluss des Regionalausschusses zum Antrag der CDU (Drs. 21-2071) vom 16.04.24 wie folgt Stellung:
Die Bezirksamtsleiterin mit der Polizei, der LSBG und dem VHH werden aufgefordert,
Für Baustellenampeln zuständig ist stets der jeweilige Baulastträger. Die Baustellenampel wurde im Rahmen der Leitungsarbeiten durch die Gasnetz Hamburg GmbH aufgestellt.
Die Lichtsignalanlage ‚Tatenberger Weg/Moorfleeter Deich‘ (Knoten-Nr. 1048) kann derzeit aus technischen Gründen bedauerlicherweise nicht an die Verkehrsleitzentrale angeschlossen werden. Eine hierfür bislang notwendige Dataport-Trasse ist nicht vorhanden. In mittlerer Zukunft kann eine solche Anbindung auch über Funk erfolgen.
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