22-0174.02

Öffentliche Toilette am BikePort in Altengamme

Stellungnahme

Letzte Beratung: 10.06.2025 Regionalausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu der Drucksache 22-0174.01 wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Die BUKEA nimmt die geänderte Prioritätenliste unter Verweis auf die Aussagen in den BV-Drs. 21-1533.02 und 21-1414.6 zur Kenntnis.

Die dort dargestellte Sachlage zu den begrenzten Möglichkeiten, zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen in Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg (SRH)r den Bau, Betrieb und Unterhaltung öffentlicher Toiletten zu errichten bzw. zu übernehmen und dauerhaft zu betreiben ist unverändert. Der Betrieb weiterer Anlagen in Verantwortung der SRH ist kurz- und mittelfristig aufgrund vollständig für den Bestand gebundener konsumtiver Mittel für Betrieb und konsumtive Sanierungsmaßnahmen nicht möglich. Ebenso wird das Investitionsbudget in den nächsten Jahren für Sanierungen im Bestand der bereits der BUKEA zugeordneten öffentlichen Toilettenanlagen benötigt. Eine zeitnahe Umsetzung von weiteren Neubauprojekten ist daher nicht möglich.

Aufgrund der hohen Kosten, die mit Bau und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten verbunden sind, wäre auch dauerhaft nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben umsetzbar. Eine Realisierungsmöglichkeit für weitere öffentliche Toilettenanlagen im Hamburger Stadtgebiet besteht ausschließlich, wenn es gelingen sollte, zusätzliche Ermächtigungen einzuwerben.

r diesen Fall stünden Neuerrichtung im Bezirk Bergedorf neben den aus anderen Bezirken signalisierten Bedarfen und unter dem Vorbehalt einer wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeit sowie der Prüfung der baulichen bzw. vertraglichen Umsetzbarkeit. Gesehene Bedarfe wären insgesamt zu priorisieren, bezirksseitig durch zu erwartende Nutzungszahlen zu begründen und auf Umsetzbarkeit seitens SRH und BUKEA zu überprüfen.

Unabhängig von der Ermächtigungssituation im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg als nicht prioritär umzusetzen bewertet wurden bereits die Standortvorschläge Priorität 6 - Gleisdreieck Kirchwerder- und Priorität 7 - Herzog-Carl-Friedrich-Platz.

Bereits mit öffentlichen Toilettenanlagen versorgt sind die mit den Prioritäten 3 und 5 vorgeschlagenen Umfelder Bahnhof Neuallermöhe und Bahnhof Nettelnburg: Seit 2022 betreibt die SRH im Auftrag der BUKEA am Bahnhof Nettelnburg / Walter-Rudolphi-Platz eine niedrigschwellige, d.h. kostenlos nutzbare und leicht zugängliche Toilettenanlage, am Bahnhof Neuallermöhe / Fleetplatz eine barrierefreie Automatiktoilette in Kombination mit einer niedrigschwelligen Toilettenanlage

Zu 2.:

Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist eine gesetzliche Aufgabe, für deren Erfüllung neben der BUKEA auch die Bezirksämter selbst verantwortlich sind. Die BUKEA verfügt über keine finanziellen Mittel für den weiteren Ausbau von Trinkwasserspendern. Die Finanzierung für den Bau, den langfristigen Betrieb und die Instandhaltung müsste demnach durch das Bezirksamt Bergedorf selbst erfolgen. Für die Errichtung und den Betrieb von Trinkwasserspendern tritt HAMBURG WASSER als Dienstleister auf, bei dem das Bezirksamt die Möglichkeit hat, ein Angebot einzuholen.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu 1. wird es insofern kurz- oder mittelfristig auch keinen an der Fassade einer Toilettenanlage angebauten Wasserspender geben.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.06.2025
Ö 5.3
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Hamburg Walter-Rudolphi-Weg Fleetpl.

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