Neue Schäden am sanierten Bahndamm im Feldstegel
Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.8
Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
Ein besorgter Bürger hat darauf hingewiesen, dass der Bahndamm im Bereich der Straße Feldstegel im Jahr 2025 saniert worden sei. Bereits rund ein Jahr nach Abschluss der Arbeiten seien jedoch erneut Beschädigungen festzustellen. Betroffen seien nach Angaben des Bürgers mehrere Stellen zwischen den Hausnummern 76 und 82. Die Schäden wurden fotografisch dokumentiert.
Angesichts der erst kürzlich erfolgten Sanierung stellen sich Fragen nach der Qualität und Nachhaltigkeit der ausgeführten Arbeiten, den entstandenen Kosten sowie möglichen Gewährleistungsansprüchen. Zudem ist zu klären, ob von den festgestellten Schäden eine Gefahr für Anwohner, Verkehrsteilnehmer oder die Standsicherheit des Bahndamms ausgeht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Sind dem Bezirksamt die vom Bürger gemeldeten Beschädigungen am Bahndamm zwischen den Hausnummern Feldstegel 76 und 82 bekannt?
2. Wann wurde der betreffende Abschnitt zuletzt saniert, welche konkreten Arbeiten wurden dabei durchgeführt und welches Unternehmen wurde damit beauftragt?
3. Welche Gesamtkosten entstanden durch die Sanierung, und aus welchen Haushalts- beziehungsweise Fördermitteln wurden diese finanziert?
4. Wer ist Eigentümer des betroffenen Bahndamms und wer trägt die Verantwortung für dessen Kontrolle, Unterhaltung und Instandsetzung?
5. Wie erklärt das Bezirksamt, dass bereits rund ein Jahr nach der Sanierung erneut Schäden aufgetreten sind? Liegen Erkenntnisse zu Planungs-, Material- oder Ausführungsmängeln vor?
6. Wurden die Arbeiten nach ihrer Fertigstellung fachlich abgenommen, und bestehen noch Gewährleistungs- oder Mängelbeseitigungsansprüche gegenüber dem beauftragten Unternehmen?
7. Wird der betroffene Bereich kurzfristig durch das Bezirksamt oder die zuständige Stelle untersucht? Falls ja, wann und durch wen?
8. Gehen von den festgestellten Schäden Gefahren für Anwohner, Verkehrsteilnehmer, angrenzende Grundstücke oder die Standsicherheit des Bahndamms aus?
9. Sind weitere Sicherungs-, Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen vorgesehen? Falls ja, welche Maßnahmen sollen wann durchgeführt werden und welche Kosten werden dafür voraussichtlich entstehen?
10. Sind dem Bezirksamt weitere Schäden an dem im Jahr 2025 sanierten Bahndamm bekannt? Falls ja, an welchen Stellen und in welchem Umfang?
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