Ist die Oberflächenentwässerung in Nettelnburg beeinträchtigt?
Auskunftsersuchen
der BAbg. Froh, Dietrich, Capeletti, Wegner und Fraktion der CDU
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
2. Was war nach Kenntnis der zuständige Wasserbehörde, der Umweltbehörde und des Bezirksamts der Anlass für die damaligen Arbeiten?
In 2012 wurde von HW nur die Maßnahme „Nebensammler Bergedorf“ durchgeführt.
3. Wer war der Auftraggeber für die beiden Baustellen am Wehrdeich?
In der Straße Wehrdeich wurden Arbeiten im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Nebensammler Bergedorf“ durchgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
4. Wer wäre für die Beseitigung eventueller Schäden zuständig?
5. Gibt es für die Mängelbeseitigung schon einen konkreten Zeitplan? Wenn ja, wie sieht dieser aus?
6. Wie wird sichergestellt, dass die Planung der Maßnahme zur Mängelbeseitigung am Wehrdeich / Sammler Bergedorf in diesem Jahr tatsächlich abgeschlossen wird?
7. Wie wird sichergestellt, dass die Beseitigung der Beeinträchtigung dann spätestens in 2025 umgesetzt wird?
8. Ist es korrekt, dass dem Bezirksamt oder einer anderen Stelle bereits Gelder zur Mängelbeseitigung zur Verfügung stehen? Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe sind Mittel in welchem Titel veranschlagt worden?
9. Wie wird sichergestellt, dass die eingeplanten Mittel nicht andere Zwecke verwendet werden?
Bei der Gewährleistungsabnahme in 2018 der Maßnahme „Nebensammler Bergedorf“ wurden keine Mängel festgestellt.
10. Der Wasserverband und der Gutachter konnte die Situation unter den Sielabdeckungen bisher nicht in Augenschein nehmen.
a) Ist es möglich einen Ortstermin mit den Verantwortlichen am Wehrdeich / Plattengraben durchzuführen? Wenn ja, wann?
b) Welche Organisation oder Behörde ist für die beiden verschlossenen Sielabdeckungen in der Fahrbahn verantwortlich und hat die entsprechenden Schlüssel am Sammler Bergedorf Ost / Wehrdeich?
Im Bereich Wehrdeich existiert ein Schacht, der zum Nebensammler Bergedorf gehört. Der zweite Schacht gehört nach Kenntnis von HW zur Grabenverrohrung. Den Schacht zum Nebensammler Bergedorf dürfen nur Mitarbeitende vom Netzbetrieb Mitte von HW unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen öffnen. Grundsätzlich ist ein Ortstermin möglich. In Betracht kämen die 32. und 33. Kalenderwoche. Kontaktmöglichkeiten werden rechtzeitig nachgereicht.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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