Neue Schäden am sanierten Bahndamm im Feldstegel
Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
Ein besorgter Bürger hat darauf hingewiesen, dass der Bahndamm im Bereich der Straße Feldstegel im Jahr 2025 saniert worden sei. Bereits rund ein Jahr nach Abschluss der Arbeiten seien jedoch erneut Beschädigungen festzustellen. Betroffen seien nach Angaben des Bürgers mehrere Stellen zwischen den Hausnummern 76 und 82. Die Schäden wurden fotografisch dokumentiert.
Angesichts der erst kürzlich erfolgten Sanierung stellen sich Fragen nach der Qualität und Nachhaltigkeit der ausgeführten Arbeiten, den entstandenen Kosten sowie möglichen Gewährleistungsansprüchen. Zudem ist zu klären, ob von den festgestellten Schäden eine Gefahr für Anwohner, Verkehrsteilnehmer oder die Standsicherheit des Bahndamms ausgeht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Schäden waren dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) vor Eingang der Kleinen Anfrage nicht bekannt und wurden am 19.10.2026 vor Ort besichtigt und dokumentiert.
Die letzte Sanierung erfolgte 2025 durch KLT Verkehrswegebau GmbH. Erneuert wurden die Asphaltbinder- und Deckschicht; örtlich wurden Asphaltbewehrungseinlagen eingebaut.
Für die Sanierung des Radweges auf dem Vierländerbahndamm vom Neuengammer Hausdeich bis auf Höhe des Grundstücks Feldstegel 126 wurden rund 273.000 Euro brutto abgerechnet. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln der BVM im Rahmen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr.
4. Wer ist Eigentümer des betroffenen Bahndamms und wer trägt die Verantwortung für dessen Kontrolle, Unterhaltung und Instandsetzung?
Eigentümerin ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Zuständig für Kontrolle, Unterhaltung und Instandsetzung ist das Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Management des öffentlichen Raumes.
5. Wie erklärt das Bezirksamt, dass bereits rund ein Jahr nach der Sanierung erneut Schäden aufgetreten sind? Liegen Erkenntnisse zu Planungs-, Material- oder Ausführungsmängeln vor?
Nach erster örtlicher Einschätzung handelt es sich um kleinere punktuelle Aufwölbungen und Risse im Asphalt durch Baumwurzeln. Ob Planungs-, Material- oder Ausführungsmängel vorliegen, ist Gegenstand der weiteren Prüfung.
6. Wurden die Arbeiten nach ihrer Fertigstellung fachlich abgenommen, und bestehen noch Gewährleistungs- oder Mängelbeseitigungsansprüche gegenüber dem beauftragten Unternehmen?
Ja. Die fachliche Abnahme erfolgte am 17.12.2025 ohne festgestellte Mängel. Die vereinbarte Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Ob für die festgestellten Schäden Mängelbeseitigungsansprüche bestehen, ist Gegenstand der weiteren Prüfung.
7. Wird der betroffene Bereich kurzfristig durch das Bezirksamt oder die zuständige Stelle untersucht? Falls ja, wann und durch wen?
Die Ortsbesichtigung durch das Fachamt MR erfolgte am 19.10.2026.
8. Gehen von den festgestellten Schäden Gefahren für Anwohner, Verkehrsteilnehmer, angrenzende Grundstücke oder die Standsicherheit des Bahndamms aus?
Nach örtlicher Einschätzung vom 19.10.2026 beeinträchtigen die festgestellten kleinen Aufwölbungen und Risse die Verkehrssicherheit nicht. Hinweise auf eine Gefährdung von Anwohnern, angrenzenden Grundstücken oder der Standsicherheit des Bahndamms bestehen nicht.
9. Sind weitere Sicherungs-, Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen vorgesehen? Falls ja, welche Maßnahmen sollen wann durchgeführt werden und welche Kosten werden dafür voraussichtlich entstehen?
Es werden in Zukunft weitere Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen im Bereich des Marschbahndammes durchgeführt. Eine konkretes Maßnahmenvolumen bzw. eine Bauzeit kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden.
10. Sind dem Bezirksamt weitere Schäden an dem im Jahr 2025 sanierten Bahndamm bekannt? Falls ja, an welchen Stellen und in welchem Umfang?
Ja, bei der Ortsbesichtigung am 19.10.2026 wurden im weiteren Verlauf auf Höhe der Grundstücke Feldstegel 98 und 114 ebenfalls kleinere punktuelle Aufwölbungen und Risse im Asphalt festgestellt, die nach erster örtlicher Einschätzung durch Baumwurzeln verursacht wurden.
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