Maßnahmen ÖPNV - Antrag Ausnahmegenehmigung Ausstieg zwischen den Haltestellen
Letzte Beratung: 11.02.2025 Regionalausschuss Ö 5.3
Anbei finden Sie Anträge der VHH und der Hochbahn auf Ausnahmegenehmigung Ausstieg zwischen den Haltestellen.
Das Bezirksamt verweist darauf, dass eine gefahrlose Benutzung an den dafür vorgesehenen und etabliert zur Verfügung stehenden Bushaltestellen gegeben ist. Ein darüber hinaus gefahrloser Streckenstop, der willkürlich zum Ausstieg von Personen vom Fahrzeugführer gewählt wird, kann aus straßenbautechnischer Sicht nicht gewährleistet werden und liegt damit nicht in der Verantwortung und Zuständigkeit der Wegebaulast.
Eine Ausnahmegenehmigung liegt daher nicht in unserem Ermessensspielraum und wird daher nicht befürwortet.
Wenn die Betreiber der HVV sowie der VHH die Handhabung trotz alledem weiterverfolgt, sind sie dazu verpflichtet, die FHH von Schäden Dritter frei zu halten.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
- Antrag der VHH
- Antrag der Hochbahn
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