22-0722.01

Lieferverkehr und Verkehrssituation im Zentrum von Neuallermöhe (Fleetplatz/Edith-Stein-Platz)

Antwort

Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.5

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Graßhoff, Feiler-Siegert, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

Der Fleetplatz und der Edith-Stein-Platz sind zentrale Plätze in Neuallermöhe, die unter anderem durch Geschäfte und Einkaufsmöglichkeiten vor Ort geprägt sind. Beide Plätze sind als Fußngerzone ausgewiesen. Das Befahren der Plätze ist daher durchgehend verboten. In der Realität werden die Plätze (trotz Ausweisung als Fußngerzone) durch Fahrzeuge von Lieferanten, Kurieren und Paketdiensten sowie Kunden stark frequentiert. Dies führt nicht selten zu gefährlichen Situationen für Fußnger*innen und Radfahrer*innen auf dem Platz. Dies beeinträchtigt die Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Zentrum von Neuallermöhe-West.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:

  1. Welche verbindlichen Regelungen (Zeitfenster, Durchfahrtsverbote, Genehmigungen) gelten aktuell für den Lieferverkehr auf dem Fleetplatz und dem Edith-Stein-Platz?

Bei dem Edith-Stein-Platz und dem Fleetplatz handelt es sich um Fußngerzonen, welche mittels Verkehrszeichen (VZ) 242.1 inklusive Zusatzzeichen 1022-10 (Fahrradfahrer frei) ausgewiesen sind. Die Durchfahrt ist daher grundsätzlich verboten und die Plätze dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Zuständig für Ausnahmegenehmigungen für bis zu drei Monate ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 43. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen über drei Monaten liegt beim Landesbetrieb Verkehr (LBV). Seitens des PK 43 sind keine Ausnahmegenehmigungen erteilt worden.

  1. Wie oft wurden im Jahr 2025 und im Jahr 2026 bis jetzt Kontrollen durch das bezirkliche Ordnungsamt oder die Polizei durchgeführt, um die Einhaltung der Lieferzeiten und das Parkverbot in diesen Bereichen zu überprüfen?

Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit werden sowohl der Fleetplatz, als auch der Edith-Stein- Platz regelmäßig bestreift und private Fahrten auf den Plätzen werden im Sinne des Opportunitätsprinzips als Ordnungswidrigkeit geahndet. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung findet nicht statt.

  1. Wie viele Bußgeldverfahren und Verwarnungsgelder wurden aufgrund illegalen Parkens oder unberechtigten Lieferverkehrs im Zentrum von Neuallermöhe in den letzten 12 Monaten eingeleitet?

Im Fachverfahren zur Erfassung von Bußgeldverfahren wird keine umliche Zuordnung nach Bezirken, Stadtteilen und Straßen hinterlegt. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht glich.

  1. Wie viele mündliche Verwarnungen wurden von Seiten der Polizei aufgrund illegalen Parkens oder unberechtigten Lieferverkehrs im Zentrum von Neuallermöhe in den letzten 12 Monaten eingeleitet?

Eine Erhebung im Sinne der Fragestellung findet nicht statt.

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um den Lieferverkehr besser zu ordnen und die Fußngerzonen effektiver vor unberechtigtem Befahren zu schützen (z.B. Poller, bauliche Maßnahmen, Schilder)?

Kein Beitrag BIS.

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass durch den Lieferverkehr gefährliche Situationen für die Anwohnenden entstehen? Wenn ja, welche Lösungen werden angestrebt?

Eine durchgeführte Verkehrsunfallanalyse der letzten drei Jahre ergab ein unauffälliges Unfalllagebild. In dieser Zeit kam es in den beiden Fußngerzonen lediglich jeweils zu einem Unfall zwischen einem E-Scooter-Fahrer und einem Fußnger.

Petitum/Beschluss

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Lokalisation Beta
Edith-Stein-Platz Fleetpl.

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