Lieferverkehr und Verkehrssituation im Zentrum von Neuallermöhe (Fleetplatz/Edith-Stein-Platz)
Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.5
Auskunftsersuchen
der BAbg. Graßhoff, Feiler-Siegert, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke
Der Fleetplatz und der Edith-Stein-Platz sind zentrale Plätze in Neuallermöhe, die unter anderem durch Geschäfte und Einkaufsmöglichkeiten vor Ort geprägt sind. Beide Plätze sind als Fußgängerzone ausgewiesen. Das Befahren der Plätze ist daher durchgehend verboten. In der Realität werden die Plätze (trotz Ausweisung als Fußgängerzone) durch Fahrzeuge von Lieferanten, Kurieren und Paketdiensten sowie Kunden stark frequentiert. Dies führt nicht selten zu gefährlichen Situationen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf dem Platz. Dies beeinträchtigt die Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Zentrum von Neuallermöhe-West.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:
Bei dem Edith-Stein-Platz und dem Fleetplatz handelt es sich um Fußgängerzonen, welche mittels Verkehrszeichen (VZ) 242.1 inklusive Zusatzzeichen 1022-10 (Fahrradfahrer frei) ausgewiesen sind. Die Durchfahrt ist daher grundsätzlich verboten und die Plätze dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Zuständig für Ausnahmegenehmigungen für bis zu drei Monate ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 43. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen über drei Monaten liegt beim Landesbetrieb Verkehr (LBV). Seitens des PK 43 sind keine Ausnahmegenehmigungen erteilt worden.
Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit werden sowohl der Fleetplatz, als auch der Edith-Stein- Platz regelmäßig bestreift und private Fahrten auf den Plätzen werden im Sinne des Opportunitätsprinzips als Ordnungswidrigkeit geahndet. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung findet nicht statt.
Im Fachverfahren zur Erfassung von Bußgeldverfahren wird keine räumliche Zuordnung nach Bezirken, Stadtteilen und Straßen hinterlegt. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich.
Eine Erhebung im Sinne der Fragestellung findet nicht statt.
Kein Beitrag BIS.
Eine durchgeführte Verkehrsunfallanalyse der letzten drei Jahre ergab ein unauffälliges Unfalllagebild. In dieser Zeit kam es in den beiden Fußgängerzonen lediglich jeweils zu einem Unfall zwischen einem E-Scooter-Fahrer und einem Fußgänger.
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