Es sind keine Fragesteller anwesend.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich genehmigt.
Frau Meyer stellt den aktuellen Sachstand der Umsetzung des Fußverkehrskonzepts Lohbrügge anhand der beigefügten Präsentation vor.
Sie teiltim Zuge dessen mit, dass die Mittel für die Gehwegsanierung des letzten Teilstücks der Klaus-Schaumann-Straße von der BVM bewilligt wurde.
Herr Froh erklärt, mehr bereits mit Polizei und Fachbehörden abgestimmte und zur Umsetzung anstehende Maßnahmen erwartet zu haben. Der langsame Fortgang ist bedauerlich, da durch bereits erfolgte Ankündigungen Begehrlichkeiten geweckt wurden.Frau Petersen-Griem bezeichnet das Konzept als Pilotprojekt, weshalb es wichtig wäre, trotz knapper Finanzen vorzeigbare Ergebnisse präsentieren zu können.
Herr Charles erläutert, dass Maßnahmen nicht nur mit der Polizei,sondern auch mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende abgestimmt werden müssen. Zudem sind im Rahmen der Förderung des Fuß- und Radverkehrs außer Lohbrügge auch die anderen Stadtteile betroffen. Somit ergibt sich ein längerfristiger Horizont.
Herr Teschinsky wünscht sich, dass die in der Leuschnerstraße geplanten Maßnahmen dem Fachausschuss im Vorwege vorgestellt werden. Herr Charlesweist darauf hin, dass hier zunächst ein Grunderwerb notwendig wird. Grundsätzlich werden Maßnahmen straßenverkehrsbehördlich angeordnet, sofern der Straßenverkehr betroffen ist. Diese Anordnungen erhält der Ausschuss zur Kenntnis. Eine explizite Vorstellung der einzelnen Maßnahmen ist somit meist nicht notwendig.
Herr Roßborg plädiert dafür, zunächst Maßnahmen zu priorisieren, die dank eines geringeren Abstimmungsbedarfs schneller umsetzbar wären. Es ist seines Erachtens nicht hinnehmbar, wenn sich die Umsetzung einzelner Maßnahmen verzögert, weil die Verwaltung dieseerst im Zusammenhang mit anderen Vorhaben angeht. Herr Charles betont, dass auf diesem Wege vorhandene Kapazitäten gebündelt werden, um Ressourcen einzusparen.
Herr Schrum bittet, vor Eröffnung der Schule an der Billwerder Straße die Schulwegsicherung und die Sanierung der dortigen Fußwege nicht zu vergessen. Herr Schramm weist darauf hin, dass dort aus der Zeit der früheren Förderschule eine Infrastruktur vorhanden ist, die sich aber sicher verbessern ließe. Vor der Schule befindet sich eine Tempo-30-Zone. Bei der Schulwegplanung wird aber die benachbarte B5 zu betrachten sein. Dies muss mit der Schule besprochen werden. Gegen das zu erwartende Problem mit „Elterntaxis“ wird die Polizei mit Überwachungsmaßnahmen vorgehen.
Herr Krohn sieht die weitere Ausweisung von Tempo-30-Gebieten kritisch. Herr Charles teilt ihm mit, dass dies im Einzelfall mit der Polizei abgestimmt und dann bekanntgegeben wird.
Der Vorsitzende erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich der Umsetzung des Antrags zugunsten einer Fußgängerfurt bzw. eines Überwegs über die Alte Holstenstraße in Höhe der Busrampe zum ZOB. Frau Adermann erinnert sich, dass die Fachbehörde beide Ansätze für nicht notwendig erachtet, da hier eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgewiesen ist.Frau Jacobsen schlägt vor, an dieser Stelle mit Bordsteinabsenkungen und einem einheitlichen Pflaster zu arbeiten, um eine Begegnungszone aller Verkehrsteilnehmer wie vor dem Bahnhof zu schaffen.
Frau Meyerkündigt an, den aktuellen Sachstand zu prüfen.
Herr Fleige macht für den Seniorenbeirat deutlich, dass im Zweifel die Barrierefreiheit wichtiger als der Erhalt einzelner Straßenbäume sein kann.
Anlagen
Niederschrift - Anlage Barrierefreies Lohbrügge (988 KB)
Herr Detmer sieht zwar Fortschritte, aber andererseits sind einige Brücken seit Jahren gesperrt. Er hofft, dass der nunmehr bekanntgegebene Zeitplan eingehalten werden kann.
Herr Graßhoff fragt, wie und wann die Maßnahmen im Stadtteil bekanntgegeben werden. Herr Charles verweist hier auf die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Laut dem Vorsitzenden könnte Herr Graßhoff die in der Antwort enthaltene Liste im Quartiersbeirat vorstellen. Herr Graßhoff erinnert daran, dass es während der verbleibenden Laufzeit des RISE-Projekts eine Verbindung der Verwaltung in dem Quartiersbeirat geben muss.
Der Fachausschuss nimmt die Antwort auf das Auskunftsersuchen zur Kenntnis.
Herr Graßhoff bemängelt, dass die im Stadtentwicklungsausschuss (SEA) vorgestellte Planung eine kreisförmige Führung des Lieferverkehrs rundum den Fleetplatz vorsieht. Dies stellt keine Verbesserung dar, da die Konflikte mit den zu Fuß gehenden Nutzern des Platzes ungelöst bleiben. Er wünscht sich andere, vor Ort abgestimmte Entwürfe.
Herr Detmer schließt sich Herrn Graßhoff an. Es ist zu fragen, für wen der Fleetplatz eigentlich gedacht ist.
Herr Krohn betont die Notwendigkeit einer zügigen und unkomplizierten Anlieferung für die Einzelhändler vor Ort. Aus der Antwort geht zudem hervor, dass das Ergebnis der dort durchgeführten Unfallanalyse unauffällig ist.
Herr Froh berichtet, dass der Thematisierung im SEA ein Workshopverfahren vorangegangen ist, dass zu einem einhelligen Ergebnis geführt hat. Dieses sollte nun nicht in Frage gestellt werden. Die Folge wären Verzögerungen und eventuell ein Wegfall der RISE-Förderung.
Herr Graßhoff erwidert, dass der Lieferverkehr im Gewinnentwurf nicht behandelt wird und wehrt sich gegen den Vorwurf, eine Verzögerung des Prozesses zu verursachen.
Der Vorsitzende schlägt vor, dem beschlossenen Entwurf zunächst eine Chance einzuräumen. Herr Schramm weist darauf hin, dass die Lage vor Ort aktuell unstrukturiert ist. Aus polizeilicher Sicht ist die Überführung in eine strukturierte Situation, in der verhindert wird, dass Lieferfahrzeuge rückwärts fahren, ein Fortschritt. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Teilnehmer.
Herr Charles kündigt einen Baubeginn im laufenden Jahr an.
Der Fachausschuss nimmt die Antwort auf das Auskunftsersuchen zur Kenntnis.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
Fragen der Grünen:
Herr Charles weist auf die Zuständigkeit des LSBG für diese Maßnahme hin. Der Bezirk steht aber mit dem LSBG in Kontakt. Es ist geplant, die Fläche zu sichern und bessere Lösungen zu finden.
So gibt es auch im Bezirk Bergedorf Kreuzungen, an denen nicht alle Fahrradstreifen auf Fahrbahnen rot eingefärbt sind (zum Beispiel entlang des Beckerkamp/ Habermannstraße, an der Kreuzung Habermannstraße/ Bobzienweg/ Goerdelerstraße, der Kreuzung Lohbrügger Landstraße/Bergedorfer Straße sowie an der Kreuzung Bergedorfer Straße/ Vierlandenstraße). Uns ist bewusst, dass es sich dabei nicht wie im damaligen Antrag genannt um Radstreifen in Mittellage handelt. Angesichts der leider immer wieder stattfindenden Abbiegeunfälle sollten auch die Radstreifen an den Rändern an Kreuzungen rot eingefärbt werden. Hierzu erst einmal die Frage, ob es zwischen den Bezirken und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gewisse Standards bzw. Vorgaben der Behörde gibt welche Radstreifen auf Farbahnen rot eingefärbt werden sollen? Wenn ja, welche Vorgaben/Standards gibt es?
Laut Herrn Charles werden Radwegefurten an Kreuzungen rot eingefärbt.
Herr Charles teilt mit, dass diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Fleetplatzes umgesetzt wird.
Fragen der CDU:
Wir hatten federführen durch die SPD interfraktionell einen Antrag gestellt, in der gesperrten Abbiegespur Curslacker Neuer Deich in die Vierlandenstraße, eine Ersatzhaltestelle zu prüfen. Der Antrag wurde rechtzeitig vor Baubeginn in der Vierlandenstraße im Februar gestellt. Bis jetzt wurde der Antrag nicht beantwortet und keine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Fahrgäste aus den Vier- und Marschlanden, sowie aus Geesthacht beschweren sich, dass diese bereits am Lehfeld aussteigen müssen, um in die Bergedorfer Innenstadt zu gehen. Sie müssten sonst mit dem Bus bis zum Bahnhof fahren und der Bus steht oft im Sander Damm im Stau. Deshalb sollte so schnell wie möglich, mit den Verantwortlichen Einvernehmen für die Einrichtung einer Ersatzhaltestelle hergestellt und umgesetzt werden. Wie sieht die Verwaltung den Vorschlag? Wie ist der aktuelle Sachstand?
Herr Charles weist erneut darauf hin, dass es sich hier um eine Maßnahme des LSBG handelt.
Immer wieder ist im Bezirk Bergedorf festzustellen, das Absperreinrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum eingebaut werden.
Müssen gemäß Fachanweisungen sogenannte Absperreinrichtungen nicht im Einvernehmen mit Polizei und MR beraten und von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden?
Herr Schramm erklärt, dass derartige Einbauten straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden, wenn die Verkehrssicherheit tangiert ist. Baumschutzelemente werden nicht angeordnet.
Herr Froh bezeichnet Baumschutzbügel als Absperreinrichtungen, die nicht primär dem Schutz der Bäume dienen. Hier sollten andere und gestalterisch ansprechendere Lösungen wie Pfosten oder Findlinge genutzt werden, zumal solche Bügel nicht den einschlägigen Richtlinien gerecht werden. Er bittet , dies einmal intern zu prüfen.
Die Dietrich-Schreyge-Straße wurde neu hergestellt. Augenscheinlich ist die Asphaltdecke in ganzer Länge sehr uneben und es sind bei Regen viele Pfützen festzustellen. Wurde die Baumaßnahme schon abgenommen? Sind dem Bezirksamt die aufgeführten Feststellungen bekannt? Wie wird damit verfahren?
Herr Charles weist darauf hin, dass diese Maßnahme noch läuft und noch nicht abgenommen wurde.
Fragen der SPD:
- Wann ist mit dem Beginn der Sanierung der Nettelnburger Straße zu rechnen? Was ist der Grund für die verzögerte Umsetzung?
Herr Charles berichtet, dass hier die vor Ort verlaufene Wasserleitung das Problem ist. Die Verwaltung hat Hamburg Wasser eine Bauweise vorgeschlagen, durch welche die vorhandenen Leitungen trotz des Umbaus der Straße nicht beschädigt werden. Leider hat sich Hamburg Wasser noch nicht geäußert. Ein Beginn der Arbeiten ohne vorherige Abstimmung mit Hamburg Wasser ist jedoch nicht möglich. Er rechnet mit einem Baubeginn im Herbst.
- Bleibt die Montage des „Vorfahrt beachten“ Schildes an der Ampelanlage Sander Damm/Weidenbaumweg (s. Bild) dauerhaft so?
Herr Schramm kündigt einen kurzfristigen Umbau an.
Frage der AfD:
Seitdem die Vierlandenstraße als Einbahnstraße eingerichtet ist, und die Straße Curslacker Neuer Deich auf eine Fahrspur verengt wird, in Richtung Sander Damm, gibt es dort zu den Hauptverkehrszeiten immer einen Riesenstau. Die Arbeiten sollen 14 Monate dauern. In wie weit können die Berufspendler, die natürlich pünktlich zur Arbeit erscheinen müssen, hoffen das die Arbeiten doch schneller beenden werden könnten?
Herr Charles verweist erneut auf die Zuständigkeit des LSBG für diese Maßnahme. Der Bezirk hat hier keine Handhabe.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.
Plakatierung durch Parteien außerhalb der geschlossenen Ortschaft
Herr Krohn erinnert sich, dass die AfD in der Vergangenheit aufgefordert wurde, Plakate zu entfernen, die sie außerhalb eines Wahlkampfs an der B5 vor dem Ortseingang nach Boberg angebracht hatte. Dort finden sich nun Plakate der SPD.
Frau Petersen-Griem weist darauf hin, dass es sich um eine Plakatierung der Bürgerschaftsfraktion handelt.
Unrechtmäßige Linksabbieger an der Kreuzung B5/Vierlandenstraße
Herr Roßborg berichtet, dass er wiederholt Fahrzeuge beobachtet, die aus Richtung Bahnhof kommend von der B5 in die Vierlandenstraße Richtung Wiebekingweg abbiegen, obwohl dies nicht gestattet ist. Hierdurch bilden sich regelmäßig Rückstaus.
Herr Schramm bestätigt, dass diese Linksabbieger ein Ärgernis sind, das der Polizei bekannt ist. Man versucht, dem durch Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu begegnen, zumal dieses Verhalten nicht ungefährlich ist.
Bänke Justus-Brinckmann-Straße
Herr Charles bestätigt Frau Jacobsen, dass ein Auftrag zur Umsetzung der Bänke erteilt wurde.
Privatweg vor der JVA Billwerder
Der Vorsitzende berichtet von einem Schild, das den Weg vor der JVA als Privatweg ausweist. Herr Schramm wird dies aufklären lassen.
Protokollnotiz:
Herr Schramm teilt mit, dass seines Wissens für den Weg der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig ist, da ansonsten die Veloroute nicht darüber laufen dürfte.
Bei Beschwerden, Anmerkungen oder Hinweisen verweisen Bezirksamt und Polizei regelhaft auf den LIG. Die Polizei kann nicht beeinflussen, dass dieser seiner Unterhaltungspflicht hinsichtlich des Winterdienstes nicht nachkommt.
Die Nutzung sollte jedoch uneingeschränkt möglich sein, da zwar der Hinweis auf eine „private Fläche“ ausgeschildert aber kein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde.