Leistungen zur Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene im Bezirk Bergedorf und in den jeweiligen Stadtteilen
Letzte Beratung: 26.05.2020 Jugendhilfeausschuss Ö 3
Auskunftsersuchen der BAbg. Westberg, Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE
Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft schwer, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höherem Einkommen. Auch Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene haben einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier sollten die Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten des sogenannten Bildungspaketes helfen.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration beantwortet die Fragen 1, 2, 5 und 6 teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (AA), die Behörde für Schule und Berufsbildung die Fragen 3, 4 und 7 vom 10.12.2019 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Siehe Anlage 1 und 2.
Darüber hinaus werden die zur Beantwortung benötigten Daten statistisch nicht erfasst. Für eine Einzelfallauszählung müssten sowohl die Akten im Jobcenter als auch in den Fachämtern für Grundsicherung und Soziales geprüft werden. Die Überprüfung von rund 95.000 Leistungsakten bei Jobcenter und 46.000 Akten in den Fachämtern für Grundsicherung und Soziales ist in der für die Beantwortung eines Auskunftsersuchens nach § 27 BezVG zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Die Schulbedarfspauschale wurde zum 01.08.2019 durch das Starke-Familien-Gesetz auf 150,00 Euro jährlich erhöht. Für die Rechtskreise SGB XII und AsylbLG wurde diese Leistung im August 2019 in insgesamt 572 Fällen an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt.
Darüber hinaus siehe Antwort zu Frage1.
Zu 3. und 4.
Alle Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die BuT-Leistungen erfüllen und diese Leistungen in den Schulen geltend machen, erhalten Leistungen.
An Bergedorfs staatlichen allgemeinen Schulen erhielten mit Stand vom 30. Dezember 2019 3.109 Schülerinnen und Schüler im BuT-Bezug Leistungen für die Essensverpflegung und 602 Schülerinnen und Schüler für die Beförderung. Erfasst ist hier der Ort der Beschulung, damit ist insbesondere bei den weiterführenden Schulen nicht automatisch der Wohnort Bergedorf gegeben.
Zu 5. und 6.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Alle schulpflichtigen Kinder, bis zum vollendetem 14. Lebensjahr im Bezirk Bergedorf, haben, wenn gewünscht, einen Platz am Nachmittag erhalten.
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