21-0261.01

Leistungen zur Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene im Bezirk Bergedorf und in den jeweiligen Stadtteilen

Antwort

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26.05.2020
25.02.2020
30.01.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Westberg, Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft schwer, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höherem Einkommen. Auch Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene haben einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier sollten die Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten des sogenannten Bildungspaketes helfen.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration beantwortet die Fragen 1, 2, 5 und 6 teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (AA), die Behörde für Schule und Berufsbildung die Fragen 3, 4 und 7 vom 10.12.2019 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie viele Eltern und wie viele Kinder beziehen im Bezirk Bergedorf und in den jeweiligen Stadtteilen insgesamt Unterstützungsleistungen nach den jeweiligen Leistungsgesetzen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt , Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem  Asylbewerberleistungsgesetz und Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung sowie nach dem Starke-Familien-Gesetz)?

 

Siehe Anlage 1 und 2.

 

Darüber hinaus werden die zur Beantwortung benötigten Daten statistisch nicht erfasst. Für eine Einzelfallauszählung müssten sowohl die Akten im Jobcenter als auch in den Fachämtern für Grundsicherung und Soziales geprüft werden. Die Überprüfung von rund 95.000 Leistungsakten bei Jobcenter und 46.000 Akten in den Fachämtern für Grundsicherung und Soziales ist in der für die Beantwortung eines Auskunftsersuchens nach § 27 BezVG zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

 

  1. Wie viele Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene haben im Bezirk Bergedorf bzw. in den jeweiligen Stadtteilen mit Beginn des neuen Schuljahres 150,00 Euro Schulgeld überwiesen bekommen?

 

Die Schulbedarfspauschale wurde zum 01.08.2019 durch das Starke-Familien-Gesetz auf 150,00 Euro jährlich erhöht. Für die Rechtskreise SGB XII und AsylbLG wurde diese Leistung im August 2019 in insgesamt 572 Fällen an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt.

Darüber hinaus siehe Antwort zu Frage1.

 

 

  1. Wie viele Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene im Bezirk Bergedorf und in den jeweiligen Stadtteilen nehmen an der gemeinschaftlichen Verpflegung in der Schule teil?  Gibt es Anträge über die noch nicht entschieden worden ist? Wenn ja, wie viele Anträge sind es. Gibt es abgelehnte Anträge, wenn ja, wie viele Anträge wurden abgelehnt?

 

 

  1. Wie viele Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene im Bezirk Bergedorf und in den jeweiligen Stadtteilen erhalten im Rahmen der Schulbeförderung entsprechende Leistungen (HVV Monatskarte bzw. Beförderung mit dem Schulbus)?

 

Zu 3. und 4.

 

Alle Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die BuT-Leistungen erfüllen und diese Leistungen in den Schulen geltend machen, erhalten Leistungen.

 

An Bergedorfs staatlichen allgemeinen Schulen erhielten mit Stand vom 30. Dezember 2019 3.109 Schülerinnen und Schüler im BuT-Bezug Leistungen für die Essensverpflegung und 602 Schülerinnen und Schüler für die Beförderung. Erfasst ist hier der Ort der Beschulung, damit ist insbesondere bei den weiterführenden Schulen nicht automatisch der Wohnort Bergedorf gegeben.

 

 

  1. Wie viele Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene im Bezirk Bergedorf und in den jeweiligen Stadtteilen erhalten Leistungen für die Teilhabe am sozialen Leben? Welche konkreten Leistungen werden hierunter subsummiert? Wie viele Leistungen wurden beantragt und wie viele Anträge wurden positiv entschieden? Werden sowohl Leistungen für die Teilhabe am sozialen Leben als auch Leistungen für die Teilhabe am kulturellen Leben für eine Person gewährt? Wenn ja, wie viele Anträge wurden positiv bzw. negativ entschieden?

 

 

 

  1. Wie viele Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene im Bezirk Bergedorf und in den jeweiligen Stadtteilen erhalten Leistungen zur kulturellen Teilhabe. Welche konkreten Leistungen werden hierunter subsummiert? Wie viele Leistungen wurden beantragt und positiv entschieden?

 

Zu 5. und 6.

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

 

  1. Haben alle Kinder, für die ein Nachmittagsplatz beantragt wurde, auch einen Platz erhalten. Wie viele Kinder warten zurzeit auf einen solchen Platz?

 

Alle schulpflichtigen Kinder, bis zum vollendetem 14. Lebensjahr im Bezirk Bergedorf, haben, wenn gewünscht, einen Platz am Nachmittag erhalten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

2 Anlagen