Leerstand Lohbrügger Landstraße 104 und 106 A
Letzte Beratung: 20.08.2025 Fachausschuss für Bauangelegenheiten Ö 2.1
Große Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke
Nach Hinweisen aus der Anwohnerschaft sollen die Gebäude an der Lohbrügger Landstraße 104 und 106 A seit einigen Jahren leer stehen. In dem Schaukasten auf dem Gelände finden sich Aushänge aus dem Jahr 2018.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Dem Bezirksamt ist der Leerstand in der Lohbrügger Landstraße 104 bisher nicht bekannt gewesen.
Dem Bezirksamt ist der Leerstand in der Lohbrügger Landstraße 106 A bisher nicht bekannt gewesen.
Das Objekt in der Lohbrügger Landstraße 104 ist im Keller- und Erdgeschoss baurechtlich als Geschäftshaus und im Ober- und Dachgeschoss als Wohnraum genehmigt.
Das Objekt in der Lohbrügger Landstraße 106 A ist ein Wohngebäude.
Dazu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Ein Vorgehen seitens des Bezirksamtes erfolgte aufgrund fehlender Anzeige und Hinweise auf Verstöße gegen das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) bisher nicht.
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