Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.
Frau Westberg merkt hierzu an, es sei problematisch nachzuvollziehen und auch schwer zu akzeptieren, dass das Bezirksamt hierüber keine Kenntnis habe. Aus der Sicht ihrer Fraktion seien leerstehende Wohnungen an sich ein echtes Politikum, da bekanntermaßen eine absolute Wohnungsnot herrsche.
Frau Kaßner informiert darüber, dass es zur Lohbrügger Landstraße 104 eine Genehmigung für zwei Wohngebäude gebe, die auch zweimal verlängert wurde und noch bis zum 09.11.2025 gültig sei. Ein zweites Baugenehmigungsverfahren über die Nutzungsänderung zweier Wohngebäude zu einer stationären Einrichtung für minderjährige Jugendliche befinde sich noch in der Prüfung.
Für die Lohbrügger Landstraße 106 A habe es Bauanträge gegeben. Die Genehmigung sei damals mit drei Widersprüchen angefochten worden, aber mittlerweile erloschen und nun gebe es keinen Bescheid mehr. Der Leerstand müsste dann dem Verbraucherschutzamt (VS3) angezeigt werden. Aufgrund des Wohnraumschutzes könnten die dortigen Kolleginnen und Kollegen tätig werden, sofern Kapazitäten vorhanden seien (aufgrund einer Überlastungsanzeige werde dort zurzeit stark priorisiert).
Frau Westberg merkt dazu kritisch an, dass diese Information nicht intern an VS weitergegeben wurde. Es hätte nämlich dann die Möglichkeit gegeben, in dieser Sache gleich tätig zu werden. Dazu erläutert Frau Kaßner, dass nicht standardmäßig vorgesehen sei, Informationen an VS zu übermitteln, zumal bei einem Bauantrag nicht gleich davon auszugehen sei, dass es einen Gebäudeleerstand gebe.
Auf die Frage von Herrn Krohn, wieviel Wohnungen hier entstehen würden, bemerkt Frau Kaßner, dass es für beide Belegenheiten Anträge gebe, näheres aber nicht gesagt werden könne, zumal es hier auch kein Wohnungsbau sein müsse.
Frau Westberg schlägt als „konstruktive Problemlösung“ vor, mit VS3 zu besprechen, eine Controllingliste zu führen, durch die automatisch erkennbar sei, wann Überprüfungsarbeiten anstehen würden. Diese solle auch dem Bauausschuss vorgelegt werden, da dieser seit der neuen Amtsperiode auch für Wohnungsleerstand zuständig sei.
Herr Schütze bringt ins Gespräch, eine Kollegin/einen Kollegen vom Wohnraumschutz in eine der nächsten Ausschusssitzungen einzuladen, um über die Situation im Arbeitsalltag mehr zu erfahren und grundsätzliche Aspekte erläutern zu können. Frau Kaßner merkt an, dass dieses zu Protokoll gegeben werden könne, wenngleich sie nicht für die betreffenden Kolleginnen und Kollegen sprechen könne.
Siehe dazu inhaltlich die Ausführungen in TOP 2.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.