Langjährig unfertige Bauvorhaben in der Bodestraße und am Reinbeker Redder
Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4
Große Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
Ein Bürger hat uns auf drei seit längerer Zeit unfertige Bauvorhaben im Bezirk Bergedorf hingewiesen:
Derartige, über Jahre nicht fertiggestellte Bauvorhaben können das Erscheinungsbild des Umfeldes beeinträchtigen. Darüber hinaus stellen sich Fragen nach der Rechtmäßigkeit der Bauausführung, der Sicherung der Grundstücke und möglichen Gefahren für Anwohner und Passanten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Dem Bezirksamt Bergedorf sind die o.g. Bauvorhaben und der jeweilige Baufortschritt bekannt.Die Bauaufsichtsbehörde kann bei der Bauausführung die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überwachen.
Bodestraße 26: Es wurde eine Genehmigung für die Aufstockung und Erweiterung eines Hotels erteilt. Die Genehmigung ist erloschen.
Reinbeker Redder 96: Es wurde eine Genehmigung für den Neubau einer Gewerbehalle mit Büros erteilt. Die Genehmigung ist erloschen.
Reinbeker Redder 98: Es wurde eine Genehmigung für den Neubau eines Hotels (32 Zimmer / 92 Betten) erteilt. Die Genehmigung wurde mit der Ausführung des Bauvorhabens in Anspruch genommen und ist dadurch erloschen.
Nein.
Bodestraße 26 und Reinbeker Redder 96: Nein, aber der jeweilige Eigentümer/Bauherr wird angehört.
Reinbeker Redder 98: Nein.
Bodestraße 26 und Reinbeker Redder 96: Die jeweils erteilte Baugenehmigung ist erloschen. Ohne Vorliegen einer gültigen Genehmigung dürfen keine Bauarbeiten vorgenommen werden. Dem Fachamt Bauprüfung liegen keine Informationen vor, wann ein neuer Antrag eingereicht wird.
Reinbeker Redder 98: Die Bauarbeiten sind nahezu abgeschlossen, es finden lediglich noch Maßnahmen im Inneren statt. Das Vorhaben steht kurz vor der Innutzungnahme.
Bodestraße 26: Sofern das Grundstück nicht unbefugt betreten wird, gehen keine Gefahren von dem Rohbau aus. Der Eigentümer wird aufgefordert, die Baustelle gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
Reinbeker Redder 96: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Das private Grundstück ist von einer Einfriedung und einem Tor im Bereich der Zufahrt umgeben und ermöglicht Unbefugten, insbesondere Kindern, somit keinen freien Zutritt.
Reinbeker Redder 98: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Das Gebäude ist fast fertiggestellt, das Baugerüst wurde abgebaut. Es finden keine Bauarbeiten am Äußeren des Gebäudes statt. Das Gebäude ist abgeschlossen.
Bodestraße 26 und Reinbeker Redder 96: Siehe Antwort zu 4.
Reinbeker Redder 98: Siehe Antwort zu 6.
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