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Langjährig unfertige Bauvorhaben in der Bodestraße und am Reinbeker Redder

Antwort

Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

Ein Bürger hat uns auf drei seit längerer Zeit unfertige Bauvorhaben im Bezirk Bergedorf hingewiesen:

  • einen seit mehr als fünf Jahren bestehenden Rohbau in der Bodestraße 26,
  • ein seit etwa drei Jahren nicht fertiggestelltes Gebäude auf dem Grundstück Reinbeker Redder 96, auf dem sich auch ein Autohandel befindet,
  • den seit mehreren Monaten offenbar ruhenden Bau des „Moteleums“ am Reinbeker Redder 98.

Derartige, über Jahre nicht fertiggestellte Bauvorhaben können das Erscheinungsbild des Umfeldes beeinträchtigen. Darüber hinaus stellen sich Fragen nach der Rechtmäßigkeit der Bauausführung, der Sicherung der Grundstücke und möglichen Gefahren für Anwohner und Passanten.


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

  1. Sind dem Bezirksamt der Zustand und der jeweilige Baufortschritt der Bauvorhaben in der Bodestraße 26 sowie am Reinbeker Redder 96 und 98 bekannt? Wann wurden die Grundstücke zuletzt durch das Bezirksamt kontrolliert?

Dem Bezirksamt Bergedorf sind die o.g. Bauvorhaben und der jeweilige Baufortschritt bekannt.Die Bauaufsichtsbehörde kann bei der Bauausführung die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überwachen.

  1. Welche Baugenehmigungen wurden für die drei genannten Grundstücke erteilt, welche Nutzungen wurden jeweils genehmigt und sind die Genehmigungen gegenwärtig noch gültig?

Bodestraße 26: Es wurde eine Genehmigung für die Aufstockung und Erweiterung eines Hotels erteilt. Die Genehmigung ist erloschen.

Reinbeker Redder 96: Es wurde eine Genehmigung für den Neubau einer Gewerbehalle mit Büros erteilt. Die Genehmigung ist erloschen.

Reinbeker Redder 98: Es wurde eine Genehmigung für den Neubau eines Hotels (32 Zimmer / 92 Betten) erteilt. Die Genehmigung wurde mit der Ausführung des Bauvorhabens in Anspruch genommen und ist dadurch erloschen.

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, dass auf einem der Grundstücke ohne die erforderliche Genehmigung oder abweichend von einer erteilten Baugenehmigung gebaut wurde? Falls ja, welche Verstöße wurden festgestellt?

Nein.

  1. Wurden die jeweiligen Eigentümer, Bauherren oder sonstigen Verantwortlichen wegen des langjährigen Baustillstands beziehungsweise des Zustands der Grundstücke angeschrieben? Falls ja, wann, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis?

Bodestraße 26 und Reinbeker Redder 96: Nein, aber der jeweilige Eigentümer/Bauherr wird angehört.

Reinbeker Redder 98: Nein.

  1. Aus welchen Gründen ruhen die Bauarbeiten an den drei genannten Standorten und liegen dem Bezirksamt Angaben dazu vor, ob und wann die Bauvorhaben fortgesetzt beziehungsweise fertiggestellt werden sollen?

Bodestraße 26 und Reinbeker Redder 96: Die jeweils erteilte Baugenehmigung ist erloschen. Ohne Vorliegen einer gültigen Genehmigung dürfen keine Bauarbeiten vorgenommen werden. Dem Fachamt Bauprüfung liegen keine Informationen vor, wann ein neuer Antrag eingereicht wird.

Reinbeker Redder 98: Die Bauarbeiten sind nahezu abgeschlossen, es finden lediglich noch Maßnahmen im Inneren statt. Das Vorhaben steht kurz vor der Innutzungnahme.

  1. Gehen von den Rohbauten oder den zugehörigen Grundstücken Gefahren für Anwohner, Passanten, spielende Kinder oder die öffentliche Sicherheit aus? Sind die Baustellen nach Einschätzung des Bezirksamtes ausreichend gegen unbefugtes Betreten, herabfallende Bauteile, Brandgefahren und andere Risiken gesichert?

Bodestraße 26: Sofern das Grundstück nicht unbefugt betreten wird, gehen keine Gefahren von dem Rohbau aus. Der Eigentümer wird aufgefordert, die Baustelle gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

Reinbeker Redder 96: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Das private Grundstück ist von einer Einfriedung und einem Tor im Bereich der Zufahrt umgeben und ermöglicht Unbefugten, insbesondere Kindern, somit keinen freien Zutritt.

Reinbeker Redder 98: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Das Gebäude ist fast fertiggestellt, das Baugerüst wurde abgebaut. Es finden keine Bauarbeiten am Äußeren des Gebäudes statt. Das Gebäude ist abgeschlossen.

  1. Welche bauaufsichtlichen oder sonstigen Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher ergriffen beziehungsweise beabsichtigt es zu ergreifen, um mögliche Missstände zu beseitigen und eine Fertigstellung, ordnungsgemäße Sicherung oder gegebenenfalls einen Rückbau der Bauwerke zu erreichen?

Bodestraße 26 und Reinbeker Redder 96: Siehe Antwort zu 4.

Reinbeker Redder 98: Siehe Antwort zu 6.

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Bodestraße Reinbeker Redder
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