20-2019.01

Landwirtschaft in Billwerder

Antwort

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27.06.2019
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Bei den Planungen zu „Oberbillwerder“ soll der Erhalt der Kulturlandschaft Billwerders eine große Rolle spielen. Um den Erhalt der Kulturlandschaft sicherzustellen, muss der Erhalt der Landwirtschaft in Billwerder gesichert sein. Das „Gutachten über die Auswirkungen einer städtebaulichen Erschließung des Gebiets Oberbillwerders auf die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg-Billwerder“ vom 15.05.2017 bescheinigt den meisten Betrieben eine hohe „Planungsbetroffenheit“. Nach Fortschreiten der Planungen sollte es weitere Gutachten geben, welche sich mit den Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe befassen.

Wir fragen das Bezirksamt:

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 15.04.2019 wie folgt:

1.       Sind dem Bezirksamt die neusten Gutachten zu den Auswirkungen „Oberbillwerders“ auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Billwerder bekannt? Wenn ja, bitte anfügen. Wenn nein, warum nicht?

 

Dem Bezirksamt sind die neuesten Gutachten zu den Auswirkungen Oberbillwerders auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Billwerder bekannt. Auftraggeber der Gutachten ist die BWVI, so dass eine Herausgabe der Gutachten nicht durch das Bezirksamt erfolgen kann. Laut Auskunft der BWVI wird ein Gutachten zeitnah im Internet veröffentlicht.

 

2.       Wie viele der landwirtschaftlichen Betriebe in Billwerder sind laut der Gutachten, durch den Bau „Oberbillwerders“, in ihrer Existenz bedroht?

 

In den Gutachten werden unterschiedliche Faktoren zur Abwendung von Existenzgefährdungen vorgeschlagen.

 

3.       Wie stellt sich das Bezirksamt einen Erhalt der Kulturlandschaft Billwerder, ohne einen Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe Billwerders, vor?

 

Mit den verbleibenden Flächen für die Landwirtschaft sowie mit dem umfassenden Ausgleichskonzept für die städtebauliche Entwicklung von Oberbillwerder sind aus Sicht des Bezirksamts alle Voraussetzungen für einen Erhalt der Kulturlandschaft gegeben.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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