21-0506.01

Kostenlose Nutzung des Anruf-Sammel-Taxis für Schüler/innen in den Vier- und Marschlanden

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10.11.2020
29.10.2020
Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung – Drucksache 21-0506

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

 

1)      im Rahmen der Einführung des schrittweise kostenlosen Schüler/innentickets durch den Hamburger Senat die Nutzung der Anruf-Sammel-Taxis in Bergedorf für Schüler/innen kostenfrei wird bzw. im Schüler/innenticket inkludiert wird.

2)      in einem ersten Schritt die Fahrpreise auf 2 EUR (1 EUR Aufschlag auf eine Zeitkarte) in Zone 1, 3 EUR (2 EUR Aufschlag für eine Zeitkarte) in Zone 2 gesenkt werden und für Kinder komplett entfallen,

3)      das Angebot des Anruf-Sammel-Taxis künftig in der HVV-App angezeigt wird und zusätzlich durch eine gezielte zielgruppengerechte Kampagne auf das Angebot aufmerksam gemacht wird.

4)      der Regional- und Verkehrsausschuss in ihren Dezember-Sitzungen 2020 über den aktuellen Stand hinsichtlich der Umsetzungen der Forderungen informiert werden. 

 

 

nimmt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wie folgt Stelllung:

 

 

Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) werden zum kommenden Fahrplanwechsel, ab dem 13. Dezember 2020, den Nachtverkehr in den Vier- und Marschlanden ausweiten. Es wird ein durchgehender Nachtbetrieb an allen Nächten auf der Linie 124 zwischen dem Bahnhof Bergedorf und dem Hauptbahnhof sowie ein Spät- und Nachtverkehr mit einem durchgehenden 60-Minuten-Takt an Sonntagen auf der Linie 225 zwischen dem Bahnhof Bergedorf und der Haltestelle Ost-Kraueler Borgen eingerichtet.

Mit diesem zusätzlichen Angebot können die Haltestellen mit bedeutender Nachfrage in den Vier- und Marschlanden zukünftig im Linienverkehr ohne Buchung der Fahrten vorab und ohne weitere Zuschläge erreicht werden. In der Folge kann davon ausgegangen werden, dass die Fahrten im Anruf-Sammel-Taxi (AST) eine geringere Bedeutung in der Erreichbarkeit der Vier- und Marschlande in den Abend- und Nachtstunden haben werden.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 

 

Zu 1.:

Für das AST in den Vier- und Marschlanden gelten eigene Fahrpreise, die nicht Bestandteil des Tarifs der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) sind. Fahrgästen mit einer räumlich und zeitlich gültigen HVV-Fahrkarte wird lediglich ein Rabatt auf den Fahrpreis des AST gewährt. Besondere Komfortaspekte wie die direkte Fahrt ohne Umwege zum Ziel und die Bedienung bis vor die Haustür sind bei diesem Tarif berücksichtigt, der entsprechend höher ausfällt als der HVV-Tarif. Die gewünschte Anpassung der Fahrpreise des AST ist gesondert zu den Überlegungen für kostenlose Fahrten im HVV für Schüler/innen zu betrachten.

 

Zu 2.:

Bei der Genehmigung der Tarife gilt der Grundsatz, dass die Fahrpreise für das AST in den Vier- und Marschlanden nicht günstiger angeboten werden dürfen als der HVV-Tarif. Der Vorschlag zur Absenkung der Fahrpreise für das AST in einem ersten Schritt für Schüler/innen würde den HVV-Tarif in den Bedienungszonen in den Vier- und Marschlanden unterlaufen. Fahrten mit dem AST wären somit günstiger als mit dem Linienverkehr, der zum kommenden Fahrplanwechsel (siehe Vorbemerkung) erweitert wird. Der Forderung kann daher nicht gefolgt werden.
 

Zu 3.:

Das AST in den Vier- und Marschlanden mit dem Fahrtenangebot in die flächenhaften Bedienungsgebiete ohne feste Bindung an Linienwege und Haltestellen und dem eigenen Tarif kann derzeit nicht in der HVV-App dargestellt werden, da dafür noch die technischen Voraussetzungen fehlen. Die VHH entwickelt aktuell die Voraussetzungen, um im Laufe des Jahres 2021 eine App-basierte Lösung anzubieten.              
 

Zu 4.:

Die Forderungen werden abgelehnt (siehe Vorbemerkung), sodass von einer weiteren Berichterstattung beim Regional- und Verkehrsausschuss abgesehen wird.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

 

Anhänge

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