Jugendhilfeplanung im Bezirk Bergedorf - Bestandsaufnahme und Fortschreibung
Letzte Beratung: 26.03.2019 Jugendhilfeausschuss Ö 5
Antrag des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE Bergedorf
Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und die Kinder- und Familienhilfezentren spielen trotz des Ausbaus der Ganztagsbetreuung und der sozialräumlichen Angebote weiterhin eine bedeutende Rolle. Gerade für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien stellen sie in einmaliger Weise informelle Bildungsmöglichkeiten und Erfahrungsräume zur Verfügung.
Durch den Zuzug junger Familien in die neuen Wohnquartiere und den Anstieg der Zahl der Migrant_innen infolge des Flüchtlingszuzugs hat sich auch in Bergedorf der Bedarf an sozialer Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und junge Familien erhöht und sind die inhaltlichen Anforderungen an die Arbeit gestiegen.
Der Bezirk verfügt über eine gewachsene bunte und vielfältige Jugendhilfelandschaft. Viele Einrichtungen arbeiten engagiert, jedoch auch über Jahre mit zu knappen Ressourcen und oft am Limit. In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass hier eine fundierte Erhebung der Bedarfe und eine längerfristige strukturelle Planung erforderlich sind und dass mutmaßlich Nachsteuerungsbedarf auf verschiedenen Ebenen besteht.
Die Bedeutung der bezirklichen Jugendhilfeplanung haben Ende letzten Jahres sowohl die Hamburger Enquetekommission Kinderschutz und Kinderrechte in ihrem Bericht (Drs. 21/16000) als auch die Hamburgische Bürgerschaft in einem Antrag (Drs. 21/15371) herausgestellt. Nicht zuletzt fordert das Kinder- und Jugendhilfegesetz eine solche Jugendhilfeplanung:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.“ (§ 80 SGB VIII)
Um eine umfassende Jugendhilfeplanung für den Bezirk zu realisieren, erscheint es geboten, externen Sachverstand hinzuzuziehen.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird gebeten, in Absprache mit dem Jugendhilfeausschuss ein externes Gutachten zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Bezirk Bergedorf einzuholen.
2. Das Bezirksamt wird gebeten, auf dieser Grundlage die bezirkliche Jugendhilfeplanung gemeinsam mit dem Ausschuss voranzutreiben.
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.