20-1933.02

Jugendhilfeplanung im Bezirk Bergedorf - Bestandsaufnahme und Fortschreibung

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29.08.2019
Sachverhalt

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 20-1933.01, Ziffer 3,

 

3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich im Bezirk und bei den Fachbehörden für die Bereitstellung der finanziellen Ressourcen einzusetzen.

 

wie folgt Stellung:

 

„Hamburg ist eine wachsende Stadt. Für die Bedarfe und Bedürfnisse der Menschen sind Quartiere zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten, zu entwickeln bzw. neu zu errichten. Neben Maßnahmen und Programmen zum Wohnungsbau ist hierbei auch eine Überprüfung und ggf. Anpassung der sozialen Infrastruktur notwendig. In der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienförderung ergeben sich darüber hinaus aus den aufgewachsenen Regelangeboten der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsangebote an nahezu allen Grundschulen, die fast alle bzw. alle jungen Menschen erreiche, Herausforderungen.

 

Aus fachbehördlicher Sicht bedarf es zur Bewältigung dieser anspruchsvollen Aufgaben einer gut verzahnten sozialräumlichen Koordinierung und Entwicklung unter Einbeziehung aller erforderlichen behördlichen und sonstigen Akteure sowie der Bewohnerinnen und Bewohner.

 

Hierzu bestehen bereits durch das Rahmenprogramm Integrierter Stadtteilentwicklung (RISE), sozialräumliche Programme wie die Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) maßgebliche Arbeitsbezüge bzw. Ansätze. Darüber hinaus soll insbesondere bei neubaugebietsbezogenen Planungen die Multicodierung von Flächen und Gebäuden geprüft werden.

 

Überdies hat die Quartiersinitiative urbanes Leben (QuL) die Aufgabe, unter Einbeziehung der vor Ort lebenden Menschen, z.B. Bedarfslagen, Ressourcen, Wirkungsgrade und Kooperationen in ausgewählten Stadtteilen modellhaft zu untersuchen, Maßnahmen zu entwickeln sowie Erkenntnisse nutzbar zu machen.

 

Bei diesen skizzierten Ansätzen ist die Jugendhilfeplanung ein unverzichtbarer integraler Bestandteil. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen sind dabei bezirklichen Aufgabe.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration unterstützt dieses Vorhaben grundsätzlich und würde bei weiterer Konkretisierung des Vorhabens prüfen, inwieweit sie sich  zusammen mit weiteren Beteiligten inhaltlich und finanziell an einem bezirksweiten externen Gutachten zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Bezirk Bergedorf einbringen kann.“

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

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